Was ist das PostIdent Verfahren und wie funktioniert es?

Wenn Sie sich für ein neues Girokonto oder eine Kreditkarte entscheiden, müssen Sie oft erst noch ein PostIdent-Verfahren durchführen. Doch was ist das eigentlich und wann ist es notwendig?

Sachbezugskarte
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Alles zum PostIdent-Verfahren

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum identifiziere ich mich bei der Post?
  2. Wo kann ich mich sonst noch identifizieren?
  3. Wann ist ein PostIdent-Verfahren notwendig?
  4. Wer kann ein PostIdent-Verfahren durchführen?
  5. Ist eine Identifizierung bei einem Konto ohne Schufa und Prepaid-Kreditkarten notwendig?
  6. Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?
  7. Was kostet das PostIdent-Verfahren?
  8. Das PostIdent-Verfahren erlaubt eine schnelle und einfache Identifizierung

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Der Begriff PostIdent ist ein wenig sperrig. Im Prinzip erklären die beiden zusammengesetzten Worte aber bereits, um was es geht: Eine Identifizierung bei der Post. Kurios ist daran allerdings, dass Sie sich in der Regel bei der Deutschen Post identifizieren müssen, wenn Sie ein neues Kontoprodukt in unserem Girokontovergleich eröffnen oder sich in unserem Kreditkartenvergleich für eine Kreditkarte entscheiden. Die Gründe dafür sind historisch und liegen in der ehemaligen Rolle der Post. Wir wollen Ihnen in diesem Ratgeber deshalb zeigen, was Sie über PostIdent wissen müssen und welche Alternativen es gibt.

Warum identifiziere ich mich bei der Post?

Dass Sie sich gerade bei der Post identifizieren müssen, hat zwei Gründe. Zum einen war die Post vor einigen Jahren noch für deutlich mehr Bereiche zuständig, ehe das Unternehmen privatisiert wurde. Zum anderen hat die Post schlichtweg ein signifikantes Netzwerk, das es für Sie einfacher macht, eine passende Filiale für Ihre Identifizierung zu finden. Dank des PostIdent-Verfahrens ist es im Prinzip fast jedem Verbraucher möglich, innerhalb kürzester Zeit und ohne große Umwege eine Identifizierung durchzuführen. Einzig in besonders ländlichen Regionen ist die nächste Filiale der Post teilweise etwas weiter entfernt.

Wo kann ich mich sonst noch identifizieren?

Heutzutage ist die Identifizierung für ein Produkt aus dem Girokontovergleich oder dem Kreditkartenvergleich meist über drei Wege möglich:

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Sofern Sie sich bei der Post identifizieren, handelt es sich um das typische PostIdent-Verfahren. Sofern Sie sich allerdings für eine Zusammenarbeit mit einer Filialbank entscheiden, können Sie sich meist auch in einer Filiale identifizieren. Möglich ist das grundsätzlich immer dann, wenn Sie ein Konto bei einer Filialbank eröffnen oder dort eine Kreditkarte beantragen. Teilweise ist es aber auch bei einer Kontoeröffnung im Internet möglich, sich in einer Filiale zu identifizieren. Das gilt beispielsweise für Produkte der Commerzbank, aber teilweise auch für Direktbanken, die entweder zu einer Filialbank gehören oder mit einer solchen zusammenarbeiten.

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Mittlerweile haben Sie zudem eine weitere Möglichkeit, um sich nach einer Eröffnung eines Kontos oder der Beantragung einer Kreditkarte im Internet zu identifizieren: das sogenannte VideoIdent-Verfahren. Hierbei handelt es sich um eine Identifizierung über das Internet. Das Vorgehen ist dabei recht schnell erklärt. Sie müssen ein Smartphone oder einen Computer parat haben. Ebenfalls notwendig ist eine Webcam oder eine Handykamera sowie Ihr Personalausweis. Sobald Sie alles zur Hand haben, können Sie über einen bestimmten Link einen Video-Chat mit einem Anbieter für die Video-Identifizierung starten. Dort werden dann die Daten abgeglichen und Sie müssen unter anderem auch Ihren Personalausweis in die Kamera halten. Auch über diesen Weg sprechen Sie mit einem normalen Menschen, denn die Identifizierung darf grundsätzlich nicht ausschließlich elektronisch durchgeführt werden (Stand: 11/2017).

Wann ist ein PostIdent-Verfahren notwendig?

Ein PostIdent-Verfahren ist immer dann notwendig, wenn Sie sich für die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung einer Kreditkarte im Internet entscheiden. Dasselbe gilt auch bei verschiedenen anderen Finanzprodukten wie Depots, Tagesgeldkonten oder anderen Sparanlagen. Die Identifizierung des Kontoinhabers ist hierbei vom Gesetzgeber festgelegt. Im Geldwäschegesetz ist aufgeführt, dass eine Identifizierung eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Kontokorrents oder vergleichbarer Produkte – darunter auch eine Kreditkarte – ist.

Dass Sie ein PostIdent-Verfahren oder eine andere Variante der Identifizierung nur bei der Eröffnung oder Beantragung im Internet durchführen müssen, liegt daran, dass bei einer Eröffnung in der Filiale ein direkter Abgleich der Daten stattfindet. In diesem Fall muss der Mitarbeiter einer Bank bestätigen, dass es sich um die entsprechende Person handelt. Demnach müssen Sie auch bei der Eröffnung eines Kontos in einer Bankfiliale immer persönlich anwesend sein und einen Personalausweis mitführen. Zwar ist in diesem Fall keine weitere Identifizierung notwendig, diese wird dafür allerdings direkt bei der Eröffnung vorgenommen.

Wer kann ein PostIdent-Verfahren durchführen?

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Während die anderen Identifikationsverfahren bei der Beantragung eines Kontos in unserem Girokontovergleich nicht jedem offenstehen, ist dies beim PostIdent der Fall. Sofern Ihnen auf Grund einer fehlenden Webcam beispielsweise keine Video-Identifizierung möglich ist oder Sie keine passende Bankfiliale in der Nähe haben, steht Ihnen meist nur das PostIdent-Verfahren offen. Dieses wiederum kann jeder Verbraucher bei der Eröffnung eines Girokontos oder der Beantragung einer Kreditkarte nutzen. Einschränkungen gibt es in der Regel nicht.

Das PostIdent-Verfahren steht dabei auch Nicht-Deutschen offen. Das heißt konkret, dass Sie auch mit einer Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem Ausweisdokument aus dem Ausland ein PostIdent-Verfahren durchführen können. Das jedoch gilt wiederum nur dann, wenn Sie mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit oder dem jeweiligen Aufenthaltstitel auch ein Girokonto eröffnen oder eine Kreditkarte beantragen können. Möglich ist das beispielsweise im Rahmen der Eröffnung eines sogenannten Basiskontos, das auch Verbrauchern offensteht, die keinen festen Wohnsitz oder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Grundsätzlich nicht möglich ist die Durchführung des PostIdent-Verfahrens für Dritte. Sie können also beispielsweise meist nicht für den Ehepartner oder die eigenen Kinder ein PostIdent-Verfahren durchführen. Das geht auch dann nicht, wenn Sie eine Vollmacht haben. Die Eröffnung eines Finanzprodukts muss in der Regel immer persönlich durchgeführt werden und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Sonderfällen, in denen die Vormundschaft übertragen wurde. Grundsätzlich sollten Sie sich aber merken, dass Sie das PostIdent-Verfahren nie für eine dritte Person durchführen dürfen und immer selbst anwesend sein müssen. Das ergibt sich schon daraus, dass Sie das PostIdent-Verfahren mit Ihrer Unterschrift bestätigen müssen (Stand: 11/2017).

Ist eine Identifizierung bei einem Konto ohne Schufa und Prepaid-Kreditkarten notwendig?

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In unserem Girokontovergleich finden Sie auch verschiedenen Girokonten ohne Schufa. Bei diesen findet kein Austausch zwischen der Bank und der Auskunftei statt. Der Fall ist das beispielsweise beim Onlinekonto ohne Schufa oder verschiedenen Basiskonto-Produkten. Leider bedeutet „ohne Schufa“ aber nicht ohne Identifizierung, denn das Geldwäschegesetz gilt für Produkte ohne Schufa-Abfrage genauso wie für alle anderen Konten. Das heißt konkret, dass Sie auch bei der Eröffnung eines Kontos ohne Schufa eine Identifizierung über das PostIdent-Verfahren oder eine andere Variante der Identifizierung durchführen müssen. Um diese Bedingung kommen Sie leider nicht herum.

Auch bei Prepaid-Kreditkarten ist die Sache ähnlich. Je nach Anbieter in unserem Kreditkartenvergleich wird hierbei keine Schufa-Prüfung vorgenommen. Sie müssen sich also nicht mit möglichen Problemen Ihrer Bonität herumschlagen. Gleichzeitig sieht das Geldwäschegesetz aber auch bei den meisten Typen von Prepaid-Kreditkarten eine Identifizierung in einer Filiale der Post oder Ihrer Bank vor. Auch wenn Sie sich für eine Prepaid-Kreditkarte entscheiden, kommen Sie um die teilweise etwas nervige und zeitaufwendige Identifizierung also nicht herum.

Eine Ausnahme hiervon stellen nur sogenannten Wegwerfkreditkarten dar. Dabei handelt es sich um einen Typ von Prepaid-Kreditkarten, den Sie nicht in unserem Kreditkartenvergleich finden können. Als Wegwerfkreditkarten werden Karten bezeichnet, die einmalig aufgeladen werden und danach nicht wieder aufgeladen werden können. Diese Karten können Sie teilweise im Internet bestellen, teilweise auch im Supermarkt oder an Tankstellen erwerben. Die Karten sind personenungebunden und funktionieren eher wie ein Geschenkgutschein. Gerade deshalb fallen die Karten auch nicht unter das Geldwäschegesetz, obwohl sie ein Visa- oder Mastercard-Logo tragen.

Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?

Sie haben in diesem Ratgeber bereits erfahren, dass Sie um das PostIdent-Verfahren kaum oder nur schwerlich herumkommen können. Zumindest wenn Sie sich für eines der attraktiven Produkte aus unserem Girokontovergleich oder Kreditkartenvergleich entscheiden, ist das PostIdent-Verfahren im Prinzip eine zwingende Voraussetzung. Da Sie möglicherweise zudem nicht die Möglichkeiten haben, auf ein anderes Verfahren auszuweichen, bleibt am Ende auch schlichtweg nur PostIdent. Deshalb wollen wir Ihnen nun erklären, wie das Verfahren im Detail funktioniert.

Das PostIdent-Verfahren in einem Video erklärt:

Grundsätzlich funktioniert das PostIdent-Verfahren fast immer nach demselben Muster. Sofern Sie online die Eröffnung eines Kontos oder die Beantragung einer Kreditkarte abgeschlossen haben, erhalten Sie meist eine E-Mail mit allen Bankunterlagen. Dazu gehören meist etwa diese:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Antragsunterlagen
  • Details zum bestellten Produkt
  • Gebühren- und Preisverzeichnis
  • PostIdent-Coupon
  • Widerrufsbelehrung

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Für die Identifizierung für Ihr Girokonto oder Ihre Kreditkarte ist besonders der PostIdent-Coupon relevant. Diesen müssen Sie ausdrucken und zur Identifizierung bei der Post mitbringen. Dabei reicht es grundsätzlich nicht aus, den PostIdent-Coupon in elektronischer Ausführung (etwa auf dem Handy oder auf einem Tablet) mitzuführen. Sie müssen den Coupon zwingend ausdrucken. Meist finden Sie auf dem Coupon dabei einen Strichcode sowie weitere Informationen sowie eine individuelle Referenznummer, die der Post zur Feststellung der entsprechenden Person in Verbindung mit dem entsprechenden Konto oder der entsprechenden Kreditkarte dient.

Meist erhalten Sie gemeinsam mit den Unterlagen auch einen Link, der Ihnen die nächstgelegenen Post-Filialen zeigt. Ansonsten finden Sie diese auch nach einer kurzen Google-Recherche. Dabei ist relevant, dass die Filiale einen elektronischen Schalter hat, was zum Stand 11/2017 allerdings bei nahezu allen Filialen in Deutschland der Fall ist. Relevant ist dahingehend auch, dass es sich ebenso um eine sogenannte Agentur der Deutschen Post handeln darf. Zwar kann nicht jede Post-Agentur auch PostIdent-Verfahren durchführen, bei den meisten ist dies aber möglich. Sie müssen also nicht zwingend zu einer „echten“ Filiale der Deutschen Post gehen, sondern können sich auch bei Agenturen (zu finden etwa in Supermärkten oder in anderen Geschäften) identifizieren.

Die Vorbereitung auf das PostIdent-Verfahren:

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Mitführen müssen Sie dabei immer einen Personalausweis oder einen Reisepass – alternativ auch ein anderes Identitätsdokument, sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind. Nicht ausreichend für die Identifizierung über das PostIdent-Verfahren ist ein Führerschein, da dieser in Deutschland kein offizielles Ausweisdokument darstellt. Sobald Sie bei der Filiale angekommen sind, können Sie einen beliebigen Schalter aufsuchen. Alle Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, ein PostIdent-Verfahren durchzuführen. Danach werden Ihre Daten eingelesen, ehe der Mitarbeiter die Daten von Ihrem Ausweisdokument eingibt, um diese abzugleichen. Nachdem dies geschehen ist, werden Ihnen die Daten noch einmal zur Bestätigung ausgedruckt. Nach einer Prüfung müssen Sie diese dann unterschreiben und damit Ihre Identität bestätigen.

Ablauf des PostIdent-Verfahrens in der Filiale:

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Beachten sollten Sie allerdings, dass bei der Unterschrift teilweise sehr starke Ähnlichkeit zum Ausweisdokument gefordert werden kann. Das heißt konkret: Sie müssen genau so unterschreiben wie auf Ihrem Ausweisdokument – auch dann, wenn Sie die Unterschrift dort vor vielen Jahren hinterlegt haben. Sofern die Postangestellten entscheiden, dass Ihre Unterschrift nicht gleich oder zumindest sehr ähnlich ist, kann das Ident-Verfahren nach dem zweiten Versuch abgebrochen werden. In diesem Fall müssen Sie entweder eine andere Filiale aufsuchen oder ein anderes Identifizierungsverfahren wählen.

Sobald das PostIdent-Verfahren in der Filiale abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren Ausweis zurück. Die Post kümmert sich um die Übersendung der erfolgreichen Identifizierung an die Bank. Sie selbst müssen nichts mehr tun. Teilweise erwartet die Bank aber, dass Sie bei der Bank auch die Antragsunterlagen abgeben. Diese geschieht dann meist gemeinsam mit dem PostIdent-Verfahren. Zum Stand 11/2017 ist bei einer elektronischen Eröffnung, also etwa in unserem Girokontovergleich oder dem Kreditkartenvergleich, eine Übersendung der Antragsunterlagen allerdings nicht mehr nötig, da diese der Bank meist elektronisch vorliegen. Sie müssen bei der Post also tatsächlich nur den PostIdent-Coupon abgeben und sich identifizieren. Alle weiteren Schritte klärt die Post dann mit der Bank. Für Sie entsteht kein weiterer Aufwand.

Was kostet das PostIdent-Verfahren?

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Das PostIdent-Verfahren ist für Sie als Kunden in der Regel komplett kostenfrei. Dabei kommt es nicht darauf ein, was für ein Kontoprodukt Sie eröffnen oder was für eine Kreditkarte Sie beantragen. Auch wenn Sie sich für ein kostenloses Girokonto oder eine gebührenfreie Kreditkarte entscheiden, ist das PostIdent-Verfahren für Sie meist kostenfrei. Zwar erhebt die Post für den entstandenen Aufwand Kosten, doch diese trägt die entsprechende Bank. Sie müssen sich also keinerlei Sorgen machen und dürfen daraufsetzen, dass jede Form der Identifizierung (also etwa auch VideoIdent) für Sie komplett kostenfrei ist.

Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie von der Bank abgelehnt werden. Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Sie nach dem PostIdent-Verfahren als Kunde einer Bank dennoch abgelehnt werden – etwa, weil Ihre Bonität zu schlecht ist. In diesem Fall erhalten Sie seitens der Bank zwar eine Absage, Kosten kommen auf Sie allerdings dennoch keine zu.

Das PostIdent-Verfahren erlaubt eine schnelle und einfache Identifizierung

Wenn Sie sich in unserem Girokontovergleich für ein attraktives neues Konto entscheiden oder in unserem Kreditkartenvergleich fündig geworden sind, müssen Sie sich in allen Fällen identifizieren. Das PostIdent-Verfahren ist dabei der klassische, aber gleichzeitig auch ein sehr einfacher Weg der Identifizierung. Meist dauert der Prozess in einer Filiale keine fünf Minuten und Sie müssen ausschließlich den ausgedruckten Coupon sowie Ihren Ausweis mitführen. Der Rest funktioniert von selbst und auf Sie kommen selbstverständlich keine Kosten zu. Noch einfacher kann allerdings eine Identifizierung über das moderne VideoIdent-Verfahren sein. Für dieses müssen Sie nicht einmal mehr das Haus verlassen (Stand: 11/2017).

Bildquellen:

Postfiliale und Logo: dpdhl.com
Aufzählungen und Karten: Bezahlen.de
Bankfiliale mit Kundenberatung: db.com
Schufa-Zentrale: SCHUFA Holding AG
Beratung mit Videozuschaltung: hypovereinsbank.de

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