Konto für Jedermann

Unter einem Konto für Jedermann (auch Jedermann-Konto) versteht man ein Girokonto auf Guthabenbasis ohne Überziehungsmöglichkeit, dass von den Kreditinstituten eigenverantwortlich und in Eigenregie an die Kunden vergeben werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine gesetzliche Grundlage zum Konto für Jedermann wurde erst 2016 geschaffen. Allerdings hat sich der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) schon im Jahre 1995 zusammengesetzt und eine entsprechende Empfehlung für ein „Konto für Jedermann“ ausgearbeitet. Hintergrund war eine anwachsende Diskussion über in finanzielle Not geratene Menschen, die Schwierigkeiten haben, ein Bankkonto zu erhalten.

Der ZKA ist der Ansicht, dass Jedem die Möglichkeit gegeben sein sollte, ein Girokonto bei einer Bank zu erhalten und dadurch am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Konto für Jedermann ist dabei für …

… die Entgegennahme von Gutschriften,
… Barein- und –auszahlungen und
… die Teilnahme am Überweisungsverkehr

gedacht. Hierbei ist es egal, welchen Einkünften der Kontoinhaber unterliegt bzw. welche Schufa-Einträge vorhanden sind.

Überzogen werden kann dieses Guthabenkonto üblicherweise nicht. Des Weiteren kann das Institut den Antrag des Kunden auf die Eröffnung eines solchen Kontos ablehnen, wenn …

… bereits ein Konto besteht oder
… die Kontoverbindung mit dem Kunden für die Bank unzumutbar wäre.

Eine solche Unzumutbarkeit ist auch dann anzuwenden, wenn die Bank ein bereits bestehendes Konto kündigen will. Unzumutbar ist die Kundenbeziehung dann, wenn ein Kunde …

… Bankleistungen missbraucht (z.B. Geldwäschen, Betrug etc.)
… Falschangaben macht, die wesentlich für das Vertragsverhältnis sind
… Kunden oder Mitarbeiter grob belästigt oder gefährdet,
… das Konto nicht für den Zahlungsverkehr nutzt (z.B. 1 Jahr umsatzlos etc.),
… anscheinen lässt, dass die Bank die Entgelte für Kontoführung und -nutzung nicht erhält,
… die Vereinbarungen zum Konto nicht einhält.

Eine besondere Stellung nehmen die Sparkassen ein, da einigen per Sparkassengesetze und -verordnungen eine Pflicht zur Eröffnung eines Girokontos für Jedermann eingeräumt wird.

Die Bundesregierung hat 2016 das sogenannte Basiskonto beschlossen. Das neue Gesetz besagt, dass jede Bank einem Kunden unabhängig von einer Schufa-Auskunft und einem Wohnsitz ein Girokonto auf Guthabenbasis anbieten muss.

 
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