Guthabenkonto

„Guthabenkonto“ ist ein Synonym für „Konto für Jedermann“ oder „Jedermann-Konto“ und meint ein Bankkonto auf Guthabenbasis, dass keiner Form überzogen werden darf oder kann und die gesamte Kontoführung somit im Rahmen eines vorhandenen Guthabens erfolgt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Da beim Guthabenkonto folglich keine kreditrelevante Geschäftsbeziehung eingegangen wird, spielt auch weder die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) noch andere wirtschaftliche oder finanzielle Verhältnisse des Kunden eine Rolle. Es sind also keine Schufa-Auskünfte oder Bonitätsnachweise notwendig.

Eine gesetzliche Regelung zum Guthabenkonto gibt es in dem Sinne nicht. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat aber im Hare 1995 eine entsprechende Empfehlung für ein „Girokonto für Jedermann“ abgegeben, wonach ein Guthabenkonto für die folgenden Funktionen mindestens gedacht sein sollte:

Gutschriften
– Barein- und -auszahlungen (sofern PIN vorhanden)
– Teilnahme am Überweisungsverkehr


Ein Kunde sollte also die Möglichkeit erhalten, Eingänge wie beispielsweise Arbeitslosengeld etc. verbuchen zu lassen und auch darüber verfügen zu können.

Heutzutage ist ein Girokonto Voraussetzung für eine ordentliche Teilnahme am Geschäftsverkehr. So verlangen die meisten Arbeitgeber das Vorhandensein eines Girokontos. Ein Guthabenkonto bietet damit auch Personen mit ungünstigen Voraussetzungen für normale Konten (z.B. wegen Negativeintrag bei Schufa) die Option, am Zahlungsverkehr teilzunehmen und flexibel zu sein.

Durch die Kombination eines Guthabenkontos mit einer Prepaid-Kreditkarte, d.h. einer Kreditkarte auf Guthabenbasis (z.B. Global-Konto), wird diese Flexibilität weltweit ausgeweitet, d.h. der Karten- und Kontoinhaber hat die Möglichkeit, weltweit zu agieren.

Dabei hat er die Sicherheit, nicht in die Schuldenfalle zu geraten, da keine Überziehungen möglich sind und auch die eventuelle Kreditkarte kein Kreditlimit vorsieht. Trotzdem ist er – wie bei einem normalen Girokonto – Teilnehmer am bargeldlosen Zahlungsverkehr.

 
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