Baufinanzierung

Das Ziel einer Baufinanzierung (auch Immobilienfinanzierung) ist, die Gesamtkosten beim Kauf, Bau oder bei Modernisierung einer Immobilie zu stämmen. Die Kreditinstitute unterscheiden dabei zwischen privater und gewerblicher Baufinanzierung. Streng genommen fällt lediglich die Finanzierung durch Fremdkapital in die Kategorie der Baufinanzierung, denn Finanzierung meint Kreditgewährung durch Dritte.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wesen der Baufinanzierung

Baufinanzierungen stellen langfristige Darlehen mit festen Konditionen und Bedingungen sowie zahlreichen Finanzierungsvarianten dar. Die Kredit gebenden Finanzierer benötigen für die Durchführung von Baufinanzierungen eine Zulassung gemäß Kreditwesengesetz (KWG), wo auch die Vorschriften zum Kreditgeschäft zu finden sind.

Private Baufinanzierung

Was kann finanziert werden?

Zu den Kernstücken einer Baufinanzierung im privaten Bereich zählen die Finanzierung
  • bei Kauf oder Bau eines Wohnhauses
  • bei Kauf einer Eigentumswohnung und
  • bei Ausbau, Modernisierung und Renovierung eines Wohnhauses

Wer kann die Finanzierung nutzen?

Der private Bereich umfasst hier sowohl Privatpersonen, die die Immobilie schließlich vorwiegend selbst nutzen als auch beispielsweise Kleinunternehmer oder Freiberufler, die als Vermieter auftreten.

Wie wird finanziert?

Finanziert werden kann eine Immobilie mittels
  • Eigenkapital (Bankguthaben, liquidierbare Wertpapiere usw.)
  • Eigenleistung (eigener Innenausbau usw.)
  • Fremdkapital (Baukredite, Bauspardarlehen usw.)
Eigenkapital und -leistung bilden zusammen die Eigenmittel einer Baufinanzierung, die in der Regel mindestens 20 % der Gesamtfinanzierung ausmachen sollte.

Wer bietet die Finanzierung an?

Private Baukredite werden vergeben von
  • Kreditbanken
  • Kreditgenossenschaften
  • Kreditinstituten
  • Bausparkassen
  • Förderinstituten
  • der Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Versicherungsgesellschaften
Möglich sind auch sogenannte Verbundfinanzierungen, bei welchen das Kreditinstitut alle erforderlichen finanziellen Mittel bei den Kapitalgebern (Bausparkassen usw.) beschafft und diese „aus einer Hand“ an den Bauherrn (Kreditnehmer) weiterreicht.

Wie wird die Finanzierung abgesichert?

Baukredite werden im Normalfall durch Eintragung eines Grundpfandrechts in der Regel in Form einer (Buch)Grundschuld abgesichert. Der Wert der Grundschuld ergibt sich aus dem Beleihungswert der Immobilie/ des Objekts, d.h. letztere/s haftet für die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages bei Eintreten eines vereinbarten Ereignisses (Zahlungsausfall des Kreditnehmers oder ähnliches). Verwertet wird üblicherweise in Form einer Zwangsvollstreckung.

Gewerbliche Baufinanzierung

Was kann finanziert werden?

Zu den Kernstücken einer Baufinanzierung im gewerblichen Bereich zählen die Finanzierung
  • von Wohnimmobilien soweit sie zum Betriebsvermögen gehören
  • von gewerblich genutzten Immobilien (Büros, Praxen usw.)

Wer kann die Finanzierung nutzen?

Der gewerbliche Bereich umfasst hier sowohl Unternehmen, die die Immobilie schließlich vorwiegend selbst geschäftlich nutzen als auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften, die als Eigentümer der vermieten Immobilie auftreten.

Wer bietet die Finanzierung an?

Gewerbliche Baukredite werden vergeben von
  • Kreditinstituten
  • Landesbanken
  • Versicherungsgesellschaften
  • Immobilienfonds
  • Leasinggesellschaften
  • usw.
Bevor Sie sich für eine Baufinanzierung entscheiden, sollten Sie sich gut über alle Alternativen Informieren. Ein Vergleich der Darlehensangebote kann Ihnen beim sammeln der Informationen auch sehr behilflich sein. Bei einem Vergleich sind einige wichtige Anhaltspunkte, auf die Sie achten müssen um auch wirklich den besten Angebot zu finden:
  • Bei allen Anfragen die gleichen Eckdaten zu verwenden ist für die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Angebote äußerst wichtig.
  • Die Beleihungsgrenzen können von einem Anbieter zum anderen stark variieren. Sie sollten auf diese besonders achten.
  • Sie sollten sich nicht nur die aktuellen Zinssätze, sondern auch alle anfallende Gebühren und Kosten bzw. Restschuld ausweisen lassen.
  • Beim Vergleich sowie bei anderen Kalkulationen immer den effektiven Jahreszins benutzen da sich die Nominalzins hierfür nicht eignet.

 
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