Eigenkapital

Als Eigenkapital wird das Kapital eines Unternehmens bezeichnet, das die Eigentümer wie die Aktionäre oder die Gesellschafter eingebracht haben. Diese Einbringung kann entweder in Form von Bargeld (auch Gewinne) oder als Spareinlagen, Sacheinlagen oder Eigenleistung erfolgen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich haftet jeder Eigentümer mit dem von ihm erbrachten Eigenkapitalanteil gegenüber den Gläubigern des Unternehmens (Kapitalgesellschaften), wobei bei Personengesellschaften (OHG, GbR, KG etc.) noch zusätzlich das private Vermögen in die Haftung mit einbezogen wird. Sollten noch Zuschüsse von Eigentümern fehlen, können diese beispielsweise in einem Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter nach verlangt werden.

Bei Personengesellschaften errechnet sich das Eigenkapital durch die Summierung aller Kapitalkontosalden. Bei den Kapitalgesellschaften ergibt es sich durch den Abzug aller Schulden von der Bilanzsumme. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wird bei der zweiten Gesellschaftsform das Eigenkapital wie folgt aufgegliedert:

Eigenkapital:
1. Gezeichnetes Kapital
2. Kapitalrücklage
3. Gewinnrücklagen:
3.1. gesetzliche Rücklage
3.2. Rücklage für eigene Anteile
3.3. satzungsmäßige Rücklagen
3.4. andere Gewinnrücklagen
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

Diese Position findet man in der Bilanz einer Gesellschaft auf der Passivseite als ersten Punkt und es ein wichtiger Faktor für die Feststellung der Kreditwürdigkeit einer Gesellschaft, denn je größer diese Bilanzposition ist, umso größer ist auch die Liquidität bzw. der finanzielle Spielraum.

Eigenkapital wird dem Unternehmen dabei langfristig zur Verfügung und zeitlich nicht begrenzt. Je nach Gesetzeslage und Rechtsform sind die Eigentümer (Gesellschafter) verpflichtet, einen bestimmten Teil zum Eigenkapital zu zusteuern bzw. es muss ein Mindestkapital bei Gründung vorhanden sein.

Beispiel:
GmbH: Stammkapital (Eigenkapital) min. 25.000 € → Einlage je Gesellschafter min. 100 €

AG: Grundkapital (Eigenkapital) min. 50.000 € → Einlagen durch Aktien
etc.

 
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