Zahlungsanweisung

Unter dem Begriff „Zahlungsanweisung“ (wird in der Schweiz auch Mandat genannt), zum Teil auch unter der Bezeichnung „Geldanweisung“ bekannt, versteht man Aufträge an ein Kreditinstitut zur Auszahlung von Bargeld oder Übertragung von Bargeld auf elektronischem Weg.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zahlungsanweisungen werden in der Regel auf Basis einer Bareinzahlung des Auftraggebers ausgeführt, d.h. hier wird seitens des Auftraggebers Bargeld an das Kreditinstitut übergeben, welches dieses an das angegebene Empfängerkonto transferiert. Hier erfolgt also nicht wie bei einer Überweisung die Übertragung von Buchgeld von einem Konto auf ein anderes.

Bei dieser Form wird ein Formular ausgefüllt, welches rechtlich gesehen kein Scheck ist, da die Bezeichnung „Scheck“ fehlt. Beispielsweise findet man darauf den Text „Zahlen Sie gegen diese Anweisung … EUR an … oder Überbringer“. Dieses Formular wird an den Zahlungsempfänger versandt, welcher es bei einem Kreditinstitut oder einer Postfiliale zur Gutschrift bzw. Barauszahlung einreicht.

Solche Zahlungsanweisungen eignen sich vor allem dann, wenn die Kontodaten des Empfängers unbekannt sind. Dadurch kann trotzdem eine Verrechnung erfolgen und die Verbindlichkeit erbracht werden.

 
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