M1
Die Bezeichnung „M1“ ist
Das Kürzel „M“ stammt von dem englischen Begriff „money“, was zu Deutsch „Geld“ heißt. Die 1 meint dabei die niedrigste Stufe und weist gleichzeitig auf eine große Nähe zu unmittelbaren realwirtschaftlichen Transaktionen hin.
M1 stellt allgemein betrachte bestimmte monetäre Verbindlichkeiten der inländischen Kreditinstitute gegenüber den Nicht-Banken (private und juristische Personen) dar. Demnach definiert die Europäische Zentralbank den Geldmengenbegriff wie folgt:
-> Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Monetären Finanzinstitute (MFIs))
-> täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen) der im Währungsgebiet ansässigen Nicht-Banken
Von Bedeutung bei den Sichteinlagen der Geldmenge M1 ist, dass die Positionen jederzeit fällig sind und die Kunden sie problemlos und kurzfristig in liquide Mittel umwandeln können. Die Umwandlung kann beispielsweise erfolgen durch …
… Bargeldabhebung
… Überweisung
… Scheckausstellung/ -einreichung
… Lastschrifteinlösungen
Die Aggregate von M1 erfüllen mit diesen Eigenschaften die Geldfunktion im ursprünglichen Sinn.