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Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit gehört in die Riege der Überziehungskredite und ist ein Kredit in laufender Rechnung an Firmenkunden von Banken. Er ähnelt dem Dispositionskredit an Privatkunden. Die rechtlichen Grundlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Ein Kontokorrentkredit wird auf dem Kontokorrentkonto des Kreditnehmers in laufender Rechnung bereit gestellt und kann innerhalb des vereinbarten Zeitraumes jederzeit bis zum Kreditlimit beansprucht und wieder ausgeglichen werden.

Beanspruchung beispielsweise durch …

… Bargeldverfügungen,
… Überweisungsabgänge,
… Lastschrifteinzüge
etc.

Ausgleich beispielsweise durch …

Überweisungseingänge,
Bareinzahlungen
etc.

Da der Kontokorrentkredit auf dem Konto des Kunden bereit gestellt wird, kann der Kreditnehmer selbst entscheiden, …

… wann,
… in welcher Höhe und
… wie lange

er diesem in Anspruch nimmt. Vorteilhaft dabei ist, dass er nur für den beanspruchten Betrag und den dafür benötigten Zeitraum Zinsen zu zahlen hat. Bevor allerdings eine Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites erfolgen kann, hat die Bank den Kunden grundsätzlich über die folgenden Bedingungen zu unterrichten:

1. Höchstgrenze des Darlehens
2. den zum Zeitpunkt der Unterrichtung geltenden Jahreszins (variabel)
3. die Bedingungen für eine eventuelle Zinssatzänderung
4. Regelungen der Vertragsbeendigung


Zudem ist der Kunde auch während der Kreditlaufzeit über die Änderung des Zinssatzes zu unterrichten. Die Bestätigung der oben genannten Vertragsbedingungen und die Änderungen des Zinssatzes haben schriftlich beispielsweise auf dem Kontoauszug (z.B. Abdruck der Kreditlinie etc.) zu erfolgen.

Bezahlen - aber richtig.
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