Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde gehört zu den von der Europäischen Union nach der Finanzkrise 2008 gegründeten Organisationen zur besseren Überwachung der Banken. Sie soll Standards für die Aufsicht von Banken entwickeln, die dann von den nationalen Stellen (in Deutschland etwa die BaFin) umgesetzt werden sollen.
Unter zwei Umständen genießt die EBA direkte Eingriffsrechte auf nationaler Ebene. Hierfür muss entweder Uneinigkeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden oder ein Verstoß gegen europäisches Recht vorliegen.
Die EBA ist gemeinsam mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht.