BaFin

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zusammenschluss aus 3 Ämtern

Die BaFin entstand am 1. Mai 2002 aus

    • dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAKred),

    • dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und

    • dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)

und arbeitet heute mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Dem entsprechend umfasst ihr Geschäftsbereich die Sektionen Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht bzw. Asset-Management. Das oberste Ziel der BaFin ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems. Genauer gesagt möchte die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Versicherungen erhalten und deren Anleger und Kunden schützen. Umgesetzt wird dies durch verschiedene Aufgaben der BaFin in den einzelnen Sektionen.

Bankenaufsicht

Im Bereich der Bankenaufsicht hat sie unter Anderem dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) eingehalten werden. Doch vorher muss durch die BaFin erst die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erfolgen, welche aber auch wieder entzogen werden kann. Desweiteren schreitet das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen auch bei illegal betriebenen Geschäften ein und führt Sonderprüfungen durch.

Versicherungsaufsicht

Bei der Versicherungsaufsicht sollen die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eingehalten werden. Die BaFin hat z. B. Geschäftspläne zu prüfen und zu genehmigen. Auch hier muss die Genehmigung zum Geschäftsbetrieb erfolgen, welche ebenfalls wieder aberkannt werden kann.

Wertpapierbereich

Im Wertpapierbereich übt die Bundesanstalt ihre Aufsicht unter den Belangen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) aus. Der Börsenhandel wird laufend überwacht, um Insidergeschäfte zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen. Kontrolliert werden auch die Veröffentlichungs-, Mitteilungs- und Hinterlegungspflichten. Alle Aufgaben der BaFin findet man im §4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Grundsätzlich soll mit ihrer Arbeit das Vertrauen und Interesse der Anleger in die Finanzmärkte gestärkt werden. Aus diesem Grund war auch die Konzentration in eine Bundesanstalt nötig geworden, um so die Verflechtungen in der Finanzwelt besser durchschauen zu können.

 
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