Ad-hoc

Der Begriff „Ad-hoc“ (auch Ad-hoc oder Ad hoc geschrieben) ist ein lateinischer Ausdruck und kann mit „zur Sache passend“ übersetzt werden. Im Allgemeinen versteht man darunter bestimmte Handlungsweisen oder Entscheidungen, die auf eine spezielle Situation abgestimmt oder aus einem bestimmten Grund heraus entstanden sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Den Ausdruck findet man beispielsweise auch im Finanz- und Börsenwesen in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten eines Institutes oder eine Unternehmens.

So kennt man beispielsweise die Ad-hoc-Publizität. Darunter versteht man  die Offenlegung von gewerblichen Informationen vor Allem börsennotierter Unternehmen (auch als Insiderinformationen bezeichnet), die zum Einen unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen und zum Anderen einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Kurse an der Börse haben können. Daher sind diese Unternehmen verpflichtet (Ad-hoc-Publizitätspflicht), entsprechende situationsbedingte Informationen zu veröffentlichen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Publizitätspflicht sind vorrangig …

… das Kreditwesengesetz (KWG)
… die Solvabilitätsverordnung (SolvV)
… das Handelsgesetzbuch (HGB)

Die Informationen sind in einer entsprechenden Meldung (Ad-hoc-Meldung) über geeignete Medien (z.B. Onlinepräsenz des Unternehmens, Zeitung etc.) zu veröffentlichen und dem breiten Publikum zugänglich zu machen. Außerdem müssen die Informationen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 
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