Was ist eine Partnerkarte und wann ergibt sie Sinn?

Den Begriff Partnerkarte haben Sie rund um Giro- oder Kreditkarten sicher schon gehört. Doch was genau bedeutet er eigentlich genau und wo liegen mögliche Probleme?

Sachbezugskarte
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Alles zu Partnerkarten bei Giro- und Kreditkarten

Inhaltsverzeichnis

  1. Bei welchen Finanzprodukten gibt es eine Partnerkarte?
  2. Wie wird eine Partnerkarte abgerechnet?
  3. Wer haftet bei Verstößen und ausbleibenden Rückzahlungen?
  4. Wie viele Partnerkarten sind pro Giro- oder Kreditkarte möglich?
  5. Welche Rolle spielt die Schufa bezüglich Partnerkarten?
  6. Hat eine Partnerkarte einen positiven Effekt auf die Bonität?
  7. Wann kann ich eine Partnerkarte beantragen?
  8. Wie hoch ist das Limit einer Partnerkarte?
  9. Partnerkarten können sich lohnen

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Wenn Sie eine Girokarte oder eine Kreditkarte beantragen, haben Sie bei vielen Banken auch die Möglichkeit, eine sogenannte Zweit- oder Partnerkarte zu beantragen. Gerade Partnerkarten können sich beispielsweise für den Ehepartner oder auch für die Kinder lohnen. Doch wie bei allen Finanzprodukten gibt es die eine oder andere Sache zu beachten. Wenn Sie sich für eine Partnerkarte entscheiden, sollten Sie sich bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten sowie der Haftungsfrage auskennen. Darüber hinaus sollten Sie vor der Entscheidung für eine Partnerkarte die Kosten im Blick behalten, denn eine Partnerkarte ist keineswegs immer auch kostenlos.

Bei welchen Finanzprodukten gibt es eine Partnerkarte?

Eine Partnerkarte können Sie im Prinzip bei zwei Finanzprodukten beantragen:

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Wesentlich gängiger sind Partnerkarten zwar bei Kreditkarten, aber auch bei einer Girocard ist eine Partnerkarte durchaus eine Option. Wenn Sie beispielsweise ein Girokonto haben und von diesem kostenfrei eine Girokarte ausgestellt bekommen, können Sie eine Partnerkarte an Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner weitergeben. Gerade bei Konten für die Haushaltsausgaben oder kleinere Umsätze der Sprösslinge kann dies teilweise durchaus Sinn ergeben. Dennoch liegt der Fokus bei Partnerkarten ganz klar auf Kreditkarten, denn hier entfalten sich die größten Vorteile.

Eine Partnerkarte bieten in Deutschland einige Karten, die Sie im Kreditkartenvergleich beantragen können. Dies gilt für Karten von Mastercard und Visa genauso wie für American Express-Kreditkarten. Jede ausgebende Kreditkartenbank kann allerdings individuell entscheiden, wie die Bedingungen rund um Partnerkarten aussehen. Das kann bedeuten, dass für eine Partnerkarte eine Gebühr anfällt oder eine Bank bei bestimmten Modellen schlichtweg keine Partnerkarten ermöglicht. Teilweise ist es auch möglich, dass es sich bei einer Partnerkarte nicht um das identische Modell, sondern eine etwas abgeschwächte Version handelt.

Im Normalfall genießen Sie jedoch bei Partnerkarten dieselben Vorteile wie bei einer Hauptkarte. Besonders bei Premium-Kreditkarten wie dem Barclaycard Platinum Double oder der American Express Gold Card kann dies sehr attraktiv sein. Hinzu kommt, dass die meisten Partnerkarten entweder kostenlos oder deutlich günstiger sind als die Hauptkarte, sodass Sie zum selben Preis von den doppelten Vorteilen profitieren können (Stand: 1/2018).

Wie wird eine Partnerkarte abgerechnet?

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Bei Finanzprodukten ist die Abrechnung immer einer der entscheidenden Aspekte. Wir wollen Ihnen deshalb erklären, wie eine Partnerkarte überhaupt abgerechnet wird. Dies geschieht nämlich nach einem anderen Muster als bei einer herkömmlichen Kreditkarte. Beantragen Sie beispielsweise eine herkömmliche Karte im Kreditkartenvergleich, erfolgt die Abrechnung immer von dem von Ihnen hinterlegten Referenzkonto – meist also dem Girokonto bei Ihrer Hausbank. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass eine Kreditkarte nur in Verbindung mit einem Girokonto eröffnet werden kann. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung automatisch von diesem Girokonto. Der Fall ist das beispielsweise beim DKB Cash der Deutschen Kreditbank.

Bei Partnerbanken ist die Sache dagegen zwar nicht komplizierter, allerdings möglicherweise problematisch. Die Abrechnung erfolgt nämlich in der Regel immer vom Konto des Hauptkarteninhabers. Das heißt konkret: Wenn Sie eine Girokarte als Partnerkarte vergeben, werden alle Ausgaben auch von Ihrem Girokonto abgerechnet. Bei einer Kreditkarte als Partnerkarte erfolgt die Abrechnung über Ihr hinterlegtes Referenzkonto. Bei den meisten Banken sehen Sie aber zumindest im Kreditkarten-Banking eine getrennte Auflistung für Zahlungen mit der Hauptkarte und Zahlungen mit einer Partnerkarte. So können Sie den Überblick behalten.

Dennoch ist eine Partnerkarte dann nicht ratsam, wenn Sie den Umsätzen einer anderen Person nicht zwingend vertrauen. Dadurch, dass die Abrechnung immer von Ihrem Giro- oder Referenzkonto erfolgt, sollten Sie eine Partnerkarte also nur mit einem großen Vertrauensbonus vergeben. Das gilt selbst für die Vergabe an Kinder oder Partner. Denn besonders die Sprösslinge können teilweise noch nicht mit Geld umgehen. 

Wer haftet bei Verstößen und ausbleibenden Rückzahlungen?

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Dass Sie bei der Weitergabe von Partnerkarten vorsichtig sein sollten, liegt auch an der Haftungsfrage. Als Hauptkarteninhaber haften Sie nicht nur für Ihre eigene Karte, sondern im Normalfall auch für die Partnerkarte. Das heißt: Wenn der Partner seine Ausgaben nicht mehr begleichen kann, bleiben Sie auf den Kosten sitzen und sind für deren Rückzahlung verantwortlich. Die Kreditkartenbank wird sich an Sie als Gläubiger wenden und von Ihnen verlangen, das Geld zurückzuzahlen. Wenn Sie eine Partnerkarte weitergeben, müssen Sie sich entsprechend darüber im Klaren sein, dass Sie für die gesamten Ausgaben des jeweiligen Partners haften.

Darüber hinaus besteht eine weitere Problematik. Wenn es mit einer Partnerkarte zu einem Missbrauchsfall kommt, haften unter Umständen auch Sie als Hauptkarteninhaber. Zwar gibt es bei grob fahrlässigen oder absichtlichen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen auch eine Haftung zulasten des Partnerkarteninhabers, bei normalen Missbrauchsfällen – also beispielsweise betrügerischen Abhebungen – sind aber allen voran Sie in der Haftung. Gerade bei Kreditkarten ist das auf Grund ausgeklügelter Sicherungssysteme und geringer Haftungsselbstbeteiligungen für Kunden zwar weniger relevant, zumindest im Hinterkopf sollten Sie dieses Risiko aber dennoch haben.

Neben diesem aufgezeigten Szenario gibt es teilweise auch eine sogenannte Teilhaftung, bei der sowohl Hauptkarteninhaber als auch der Partner einen Teil der Haftung tragen. Dies ist zwar eher selten die Regel, ist allerdings bei manchen Karten aus dem Kreditkartenvergleich dennoch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen herauszulesen. Gewöhnlich ist es in diesem Fall auch möglich, dass eine sogenannte Haftungsübernahme stattfindet und die Haftung für die Karte entweder komplett auf die eine oder komplett auf die andere Seite übergeht (Stand: 1/2018).

Wie viele Partnerkarten sind pro Giro- oder Kreditkarte möglich?

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Die Rede ist grundsätzlich immer von einer Partnerkarte. Theoretisch ist es teilweise auch möglich, dass Sie gleich mehrere Partnerkarten vergeben. Die genauen Bedingungen in dieser Hinsicht hängen von Ihrer Kreditkartenbank ab. Bei manchen Premium-Kreditkarten, beispielsweise dem Barclaycard Platinum Double, ist die Vergabe von bis zu drei Partnerkarten möglich. Es gibt darüber hinaus sogar noch extreme Fälle wie die American Express Platinum Card, bei der Sie insgesamt sogar fünf Partnerkarten vergeben können. Theoretisch sind Sie in dieser Hinsicht also recht flexibel, wobei Sie die oben genannten Haftungs- und Abrechnungsrisiken kennen sollten.

Die meisten Banken aus dem Kreditkartenvergleich erlauben zudem meist nur eine oder maximal zwei Partnerkarten. Mehr als zwei Partnerkarten können Sie gemeinhin ausschließlich bei ausgewiesenen Premium-Kreditkarten beantragen. Sofern nur eine Partnerkarte vorgesehen ist, können Sie im Zweifel allerdings auch Kontakt mit der Bank aufnehmen und nach einer weiteren Partnerkarte fragen. Teilweise sind die Banken hier verhandlungsbereit, wobei sich in diesem Fall auch die Bedingungen unterscheiden können.

Welche Rolle spielt die Schufa bezüglich Partnerkarten?

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Ein sehr schwieriges Thema bei Partnerkarten ist die Schufa. Die Abfrage der Bonität erfolgt dabei grundsätzlich immer bei beiden Seiten – auch wenn die Haftung ausschließlich beim Hauptkarteninhaber liegt. Die Beantragung kann theoretisch in zwei Fällen abgelehnt werden:

  • wenn die Bonität des Hauptkarteninhabers nicht ausreicht
  • wenn die Bonität des Partnerkartenaspiranten nicht ausreicht

Sie sollten sich also darüber im Klaren sein, dass eine Partnerkarte nicht einer Kreditkarte ohne Schufa gleichzusetzen ist. Dennoch gibt es klare Unterschiede zur normalen Beantragung einer Kreditkarte im Kreditkartenvergleich. Sofern die Bonität also ein Problem ist, kann eine Partnerkarte die bessere Wahl sein als eine herkömmliche Kreditkarte.

Grundsätzlich ist es so, dass die Beantragung einer Partnerkarte auch dann möglich ist, wenn es bislang noch gar keine Schufa-Informationen über eine Person gibt oder die Bonität zumindest nur durchschnittlich ist. Gerade bei Karten für Kinder ist dies relevant, da diese vielfach von der Schufa noch gar nicht erfasst wurden, da sie über kein Finanzprodukt verfügen. In diesem Fall ist die Beantragung einer Partnerkarte oftmals die bessere Variante als es sofort mit einer normalen Kreditkarte zu versuchen – zumal es eine solche in der Regel sowieso erst ab 18 Jahren gibt. Nur Prepaid-Kreditkarten ohne jegliche Bonitätsprüfung sind ebenfalls für jüngere Kinder empfehlenswert.

Eine Partnerkarte kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn die Bonität eines Partners zwar nicht ideal, aber zumindest in Ordnung ist. Dabei gibt es gerade bei einer durchschnittlichen Bonität vielfach Probleme bei der Beantragung einer herkömmlichen Kreditkarte im Kreditkartenvergleich. In diesem Fall kann sich der Umweg über eine Partnerkarte durchaus lohnen, denn durch die geteilte oder vollständige Haftung beim Hauptkarteninhaber ist die Bonität des Partners weniger relevant. Sofern die Bonität nicht allzu schlecht ist, sollte die Beantragung einer Partnerkarte kein Problem sein.

Abgelehnt wird eine Partnerkarte, unabhängig von der konkreten Haftung, in den folgenden Fällen:

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Gerade wenn der Hauptkarteninhaber innerhalb der letzten Jahre, also seit Beantragung der Hauptkarte, mit Kreditausfällen zu kämpfen hatte oder eine Abrechnung nicht pünktlich bezahlt hat, ist die Beantragung einer Partnerkarte meist schwierig bis unmöglich. Dasselbe gilt bei einer Privatinsolvenz des Hauptkarteninhabers. In diesem Fall wird eine Bank allerdings voraussichtlich auch die Hauptkarte kündigen. Zudem ist die Beantragung einer Partnerkarte dann nicht möglich, wenn der Aspirant mit einer Privatinsolvenz zu kämpfen hat (Stand: 1/2018).

Hat eine Partnerkarte einen positiven Effekt auf die Bonität?

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Für die Beantragung einer Kreditkarte ist die Bonität immer von Relevanz – außer Sie beantragen eine Karte aus unserem Prepaid-Kreditkartenvergleich. Doch auch nach der Beantragung zeigen sich bei einer Kreditkarte bestimmte Effekte. Nach dem Antrag sackt Ihre Bonität meist ab, da Sie ein Kreditgeschäft eingehen. Sie müssen also damit zurechtkommen, dass Ihre Bonität zumindest eine Delle bekommt, wenn Sie eine Kreditkarte beantragen. Bleibt die Frage: Ist dies auch bei einer Partnerkarte so?

Die Antwort darauf lautet: ja. Im Normalfall sagt sowohl beim Hauptkarteninhaber als auch beim Partnerkarteninhaber die Bonität durch die Beantragung einer Partnerkarte ein wenig ab – zumindest im ersten Moment. Das liegt daran, dass beide Parteien ein (zusätzliches) Kreditgeschäft eingehen und somit zumindest vorübergehend eine größere Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen. Beim Hauptkarteninhaber muss dieser Effekt aber nicht auftreten, etwa wenn der gesamte Kreditrahmen inklusive Partnerkarte sich nicht verändert.

Darüber hinaus kann eine Partnerkarte für beide Seiten mittelfristig sogar einen positiven Effekt auf die Bonität haben. Gerade wenn der Partner eine schlechtere Bonität hat, kann diese durch die Haftungsübernahme mittelfristig „hochgezogen“ werden. Das heißt konkret: Wenn das Kreditgeschäft über mehrere Monate oder im Idealfall Jahre problemlos vonstattengeht und alle Abrechnungen pünktlich bezahlt werden, hat dies einen positiven Effekt auf die Bonität beider Beteiligten. Durch die Haftungsübernahme ist der Effekt für den Partner meist sogar noch besser. Sofern Sie eine Partnerkarte als langfristig einplanen, kann diese durchaus auch einen positiven Einfluss auf die Bonität haben – für beide Parteien.

Wann kann ich eine Partnerkarte beantragen?

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Die Beantragung einer Partnerkarte ist bei einer Kreditkarte zu verschiedenen Zeitpunkten möglich. Im Prinzip können Sie eine Partnerkarte beispielsweise direkt nach dem Antrag im Kreditkartenvergleich beantragen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie eine Partnerkarte nach dem Antrag nachbestellen. Möglich ist dies etwa direkt nach dem Online-Antrag über die Hotline oder nach der Ausstellung der Karte durch einen kurzen Anruf.

Auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt können Sie bei den meisten Kreditkartenbanken ohne Probleme um die Ausstellung einer Partnerkarte bitten. An den Bedingungen ändert sich meist nichts, egal zu welchem Zeitpunkt Sie die Karte beantragen.

Beachten sollten Sie darüber hinaus, dass mit der Ausstellung einer Partnerkarte ein wenig Papierkram ansteht. Normalerweise ist einzig ein Online-Antrag und darauffolgende eine Identifikation über Video-Ident oder Post-Ident notwendig. Bei einer Partnerkarte müssen zudem beide Seiten einer Beantragung zustimmen, meist auf einem entsprechenden Dokument, das von beiden Parteien unterschrieben werden muss (Stand: 1/2018).

Wie hoch ist das Limit einer Partnerkarte?

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Das Limit einer Partnerkarte richtet sich grundsätzlich immer nach dem der Hauptkarte. Die Regel ist, dass sich durch die Beantragung der Partnerkarte am Gesamtlimit erst einmal nichts verändert. Beide Karten nutzen dann gemeinsam dasselbe Limit, also beispielsweise 2.500 Euro. Egal von welcher Karte eine Zahlung ausgeht, wird das Geld direkt vom Limit abgerechnet. Auch wenn die Partnerkarte beispielsweise den vollen Betrag in Anspruch nimmt, kann der Hauptkarteninhaber dann keinen Cent mehr ausgeben.

Alternativ stehen noch zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder kann das bestehende Limit auf die Karten aufgeteilt werden oder das Gesamtlimit erhöht werden. Dabei sind verschiedene Aufteilungen der jeweiligen Limits möglich. So können Sie beispielsweise ein Limit von 2.500 Euro für die Hauptkarte sowie ein Limit von 1.000 Euro für die Partnerkarte festlegen und genießen insgesamt beispielsweise ein Limit von 3.500 Euro. Die Regel ist allerdings, dass beide Karten auf dasselbe Limit zugreifen, sodass Sie immer im Blick haben sollten, wie viel Geld mit der Partnerkarte umgesetzt wird. Im Normalfall werden die Abrechnungen der Karten im Kreditkarten-Banking immerhin getrennt aufgeführt, sodass Sie besser den Überblick über Ihre Finanzen behalten können.

Partnerkarten können sich lohnen

In unserem Kreditkartenvergleich haben Sie bei zahlreichen Karten die Möglichkeit, eine Partnerkarte zu beantragen. Dies ist sowohl bei kostenlosen Kreditkarten wie der Deutschland-Kreditkarte als auch bei Premium-Kreditkarten wie der American Express Gold Card möglich. Der wichtigste Aspekt ist dabei zweifelsfrei, dass beide Karteninhaber von denselben Vorteilen sowie einer echten Kreditkarte profitieren. Gerade dann, wenn der Partner sonst keine Karte beantragen kann oder die gemeinsame Abrechnung einfacher ist, lohnt sich eine Partnerkarte. Die Abrechnung vom selben Konto sowie die Haftungsfrage können allerdings auch ein Nachteil sein – dies sollten Sie vor der Beantragung einer Partnerkarte immer bedenken (Stand: 1/2018).

Bildquellen:

Paar mit Kaptop und Karte: Denis Raev | Dreamstime.com
Aufzählungen: Bezahlen.de
Girocard: EURO KARTENSYSTEME GMBH
Hacker: Paulus Rusyanto | Dreamstime.com
Kreditkartenstapel: Eigene
Schufa-Gebäude: Schufa
Bargeld und Laptop: 53071110 © Julia Lazarova | Dreamstime
Mann mit Uhr: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Hand mit Geldscheinen: Melinda Nagy | Dreamstime Stock Photos

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