Wie kann ich Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden von der Steuer abzusetzen gehört für viele Deutsche zum Alltag. Die Details sind allerdings kompliziert. Wie setze ich Spenden ab und bis zu welcher Höhe ist das möglich?

Sachbezugskarte
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Spenden richtig von der Steuer absetzen

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Arten von Spenden gibt es?
  2. Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?
  3. Spielt das Zahlungsmittel der Spende eine Rolle?
  4. Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden von der Steuer absetzen?
  5. Welche Art von Nachweis benötige ich für die Absetzbarkeit einer Steuer?
  6. Können auch Sachspenden von der Steuer abgesetzt werden?
  7. Kann ich Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen?
  8. Spenden lassen sich vergleichsweise einfach absetzen

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Mehr als 6 Milliarden Euro haben die Deutschen im Jahr 2016 gespendet. Diese Spenden gingen dabei an verschiedenste Einrichtungen, die sich Zwecken wie der Hilfe für Kinder, Tiere oder dem Kampf gegen den Hunger verschrieben haben. Spenden gibt es allerdings auch für andere Organisationen, etwa gemeinnützige Stiftungen oder Vereine. Auch politischen Parteien können Sie Geld spenden. Was dabei zu beachten ist: Je nachdem, wie viel Geld Sie an wen spenden, unterscheiden sich auch die jeweilige Höhe des maximal absetzbaren Betrages. Wie in vielen anderen Bereichen ist die Steuer auch beim Thema Spenden nicht immer einfach. In diesem Ratgeber bringen wir für Sie Licht ins Dunkel (Stand: 11/2017).

Welche Arten von Spenden gibt es?

Der Staat unterscheidet grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Arten von Spenden. Dabei handelt es sich um diese drei Gruppen:

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Dabei gilt es zuallererst die verschiedenen Gruppen zu erklären. Als Spenden für gemeinnützige Zwecke gelten im Prinzip alle typischen Wohltaten – also alle Spenden, die Sie beispielsweise für wohltätige Zwecke aufbringen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Spenden an gemeinnützige Tierschutzorganisationen
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen, die den Hunger bekämpfen
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen, die Kindern helfen
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen, die Flüchtlingen helfen
  • und viele weitere

Zu den bekanntesten und größten Organisationen, die dieser Gruppe zugerechnet werden, gehören die Weltkinderhilfe, Unicef sowie der WWF (World Wide Fund For Nature). Darüber hinaus kennen Sie sicherlich deutsche Organisationen wie die Caritas oder die Deutsche Kinderhilfe. Ebenfalls in diese Gruppe gerechnet werden alle medizinischen Hilfsorganisationen, also beispielsweise solche, die sich mit der Krebsforschung oder der Stammzellenforschung beschäftigen.

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Spenden an eine Stiftung fallen dagegen in eine andere Kategorie. Die Zwecke, die eine Stiftung verfolgt, können allerdings vielfältig sein. Hierzu gehören oben genannte Zwecke, aber beispielsweise auch die Weiterführung eines Familienunternehmens. Spenden an eine Stiftung von Privatpersonen sind eher selten und stellen eine Ausnahme dar. Stiftungen werden stattdessen meist von reichen Privatleuten oder Firmen genützt, um Vermögen zu erhalten und wohltätige Zwecke zu unterstützen. In Deutschland gehört etwa die Krupp Stiftung zu den bekanntesten Organisationen dieser Art, in den USA die Bill & Melinda Gates Stiftung.

Zuletzt nehmen im Steuerrecht Spenden an politische Parteien eine Sonderposition ein. Wenn Sie Geld an eine solche Organisation spenden, gelten leicht abgewandelte Regeln – dazu im Weiteren dieses Ratgebers mehr. Als politische Partei zählen dabei alle anerkannten politischen Parteien, welche diesen Status innehaben. Das gilt beispielsweise für die CDU, die CSU, die SPD, die Grünen, die FDP, die AfD oder die Linke, allerdings auch für kleinere Parteien wie die Grauen Panther oder DIE PARTEI. Wenn Sie sich über das Statut einer Organisation nicht sicher sind, sollten Sie vor einer Spende nachfragen, sofern Ihnen die steuerliche Absetzbarkeit wichtig ist (Stand: 11/2017).

Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?

Damit Sie Ihre Spende überhaupt steuerlich absetzen können, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Eine Spende muss immer:

  • freiwillig, also ohne Zwang, geleistet werden
  • für steuerbegünstigte Zwecke geleistet werden
  • an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden
  • mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden (bei mehr als 200 Euro)

Nur wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Spende auch steuerlich absetzen. Die verschiedenen Einschränkungen sind dabei von großer Relevanz. Sollten Sie eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllen, können Sie die Spende nicht absetzen.

Das heißt beispielsweise auch, dass Sie eine Spende direkt an eine bedürftige Person nicht von der Steuer absetzen können. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie einem Bettler oder Musiker direkt Geld geben oder bei einer Spendensammlung einer Organisation Geld geben, ohne eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten. Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie die Spende nicht mit einer Auflage leisten dürfen. Sofern Sie eine Spende weitergeben und dabei eine Bedingung festlegen, was mit der Spende passieren muss, kann diese nicht von der Steuer abgezogen werden. Eine direkte Zweckbindung einer Spende ist entsprechend nicht möglich.

Video der Lohnsteuerhilfe zum Absetzen von Steuern:

Dabei gilt es allerdings zwischen dem Begriff Bedingung und Bitte zu unterscheiden. Sie können eine Spende durchaus mit einem Verwendungszweck oder einem Wunsch auf Nutzung für einen bestimmten Zweck versehen – einzig eine echte Zweckbindung kann es nicht geben. Diese wiederum können nur die Organisationen selbst herstellen. Eine Zweckbindung liegt beispielsweise dann vor, wenn eine Organisation ein Spendenkonto für eine bestimmte Sache eingerichtet hat. In diesem Fall können die Spendengelder auch nur für die entsprechende Sache verwendet werden. Sie erhalten auch hier bei Spenden über 200 Euro eine normale Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung, die Sie von der Steuer absetzen können.

Spielt das Zahlungsmittel der Spende eine Rolle?

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Grundsätzlich gilt im deutschen Steuerrecht, dass das Zahlungsmittel für eine Spende keinen Einfluss darauf hat, ob die Spende abgesetzt werden darf oder nicht. Absetzbar sind deshalb unter anderem Bargeldspenden, Spenden per Überweisung und auch Spenden mit Kreditkarte. Sie können das Zahlungsmittel komplett frei wählen und erhalten von einer Organisation bei hohen Summen (siehe oben) eine entsprechende Spendenquittung. Damit Sie flexibel über verschiedene Wege bezahlen können, muss die entsprechende gemeinnützige Organisation allerdings auch die entsprechenden Zahlungsmittel akzeptieren.

Bezüglich der Gebühren müssen Sie sich dabei keine Gedanken machen, da gemeinnützige Organisationen bei den verschiedenen Zahlungsmitteln maximal eine Gebühr von 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes bezahlen müssen. Vorsicht ist zum Stand 11/2017 allerdings noch bei American Express-Kreditkarten geboten. Bei diesen fallen aktuell noch höhere Transaktionsgebühren für Händler an. Sofern Sie also wollen, dass maximal viel Geld bei der Organisation Ihrer Wahl ankommt, sollten Sie die Spende mit Bargeld, per Überweisung oder mit einer Kreditkarte von Visa oder Mastercard leisten.

Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden von der Steuer absetzen?

Bei den steuerlichen Regelungen rund um Spenden gilt es einige Aspekte zu beachten. Zum Tragen kommen hier allen voran die Unterschiede zwischen den drei verschiedenen Arten von Spenden. Die üblichste Art von Spenden, solche an gemeinnützige Organisationen, kommt mit der einfachsten Regelung daher:

Spenden an eine gemeinnützige Organisation können Sie bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

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Konkret hängt die maximal absetzbare Höhe der Steuern also von Ihren Einkünften ab. Abgerechnet werden Steuern als sogenannte Sonderausgaben. Der Abzug erfolgt entsprechend vor der Berechnung des Nettolohns, wodurch Sie für den entsprechend absetzbaren Betrag keinerlei Steuern bezahlen, wodurch Sie im Schnitt etwa ein Drittel Ihrer geleisteten Spenden durch die Steuerersparnis wieder zurückerhalten. So ergeben sich je nach Ihrem Steuersatz starke Unterschiede. Die Regelung führt nämlich dazu, dass Verbraucher mit größerem Einkommen bevorzugt werden, da Sie durch den höheren Steuersatz eine höhere prozentuale Ersparnis durch ihre Spenden erzielen als Verbraucher mit einem niedrigeren Steuersatz. Sofern Sie also gut verdienen, kann sich das Spenden für Sie besonders lohnen.

Eine andere Regelung greift, wenn Sie für eine politische Partei spenden. Hier gilt die folgende Regelung:

Spenden an politische Parteien sind bis zu 3.300 Euro pro Person absetzbar, wovon die ersten 1.650 Euro als Steuererstattung geleistet werden. Die restlichen bis zu 1.650 Euro werden als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen.

Bei Spenden an politische Parteien spielt das Einkommen entsprechend keine Rolle. Bedenken sollten Sie allerdings, dass die 1.650 Euro als Steuererstattung natürlich nur dann gewährt werden können, wenn Sie diesen Betrag auch als Steuer bezahlen. Bei Geringverdienern kann diese Regelung teilweise zu einem Problem werden.

Einfach ist die Regelung bei Spenden an Stiftungen. Diese unterliegen gleichzeitig allerdings klaren Regeln, sodass die Einfachheit nicht überschätzt werden sollte:

Spenden in das Vermögen einer Firma können bis zu einem Betrag von einer Million Euro von der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Da Spenden an eine Stiftung für Sie vermutlich weniger relevant sind, werden wir diesen Aspekt an dieser Stelle nicht weiter ausführen.

Welche Art von Nachweis benötige ich für die Absetzbarkeit einer Steuer?

Damit Sie eine Spende von der Steuer absetzen können, benötigen Sie immer eine Art Spendenbescheinigung. Offiziell heißt dieses Dokument Zuwendungsbestätigung, wobei in der Umgangssprache gemeinhin der Begriff Spendenbescheinigung verwendet wird. Diese Bescheinigung sollte Ihnen in der Regel von der jeweiligen Organisation ausgestellt werden. Dabei gilt es ein entsprechendes Muster zu beachten, das sich je nach Art der Spende unterscheidet.

Die Finanzämter stellen hierfür verschiedene Formblätter zur Verfügung, die gemeinnützige Organisationen verwenden können, um Verbrauchern eine Quittung auszustellen. Sofern Sie Geld spenden, sollten Sie entsprechend immer nachfragen, ob eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann. Denken Sie immer daran: Sofern Sie keine Zuwendungsbestätigung erhalten, weil Sie diese vergessen haben oder die Organisation keine solchen ausstellen darf (etwa, weil es sich um keine gemeinnützige Organisation handelt), können Sie die Spende auch nicht von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich nicht von Relevanz ist, ob Sie eine Spendenbestätigung per E-Mail oder als Papierdokument erhalten. Einzig die genauen Bedingungen des Finanzamtes müssen seitens der Organisation eingehalten werden.

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Von dieser Regel gibt es allerdings eine Ausnahme. Sie müssen eine Spende nur dann über eine Zuwendungsbestätigung nachweisen, sofern diese über einen Betrag von 200 Euro hinausgeht. Bei kleineren Spenden reicht der sogenannte vereinfachte Nachweis. Dies kann beispielsweise ein von der Bank abgestempelter Einzahlungsbeleg oder ein Ausdruck einer Online-Überweisung sein. Sofern Sie kleinere Spenden leisten, müssen Sie also nicht zwingend eine Spendenbescheinigung anfordern. Diese Regelung gilt für beliebig viele Spenden bis maximal 200 Euro.

Darüber hinaus müssen Spenden bis zu einem Betrag von 100 Euro teilweise überhaupt nicht nachgewiesen werden. Dies geht aus einem internen Schreiben des Finanzamts hervor, das für eine Eindämmung der Belegflut sorgen soll. Auf Nachforderung des Finanzamts müssen Sie entsprechende Nachweise (in diesem Fall würde auch ein vereinfachter Nachweis ausreichen) vorlegen. Beachten sollten Sie, dass Sie auf diese Form der Anerkennung von Steuern keinen rechtlichen Anspruch haben (Stand: 11/2017).

Können auch Sachspenden von der Steuer abgesetzt werden?

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Theoretisch können Sie neben finanziellen Spenden auch Sachspenden von der Steuer absetzen. Hier gibt es allerdings einige Schwierigkeiten bei der Erstellung eines Nachweises. Möglich ist die Absetzung einer Sachspende etwa denn, wenn ein gemeinnütziger Verein eine Tombola oder einen Flohmarkt veranstaltet und die Überschüsse (Achtung: Kosten darf der Verein von den eigenommenen Spenden begleichen, es zählt der Gewinn [Überschuss] nicht der Umsatz) unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Relevant ist darüber hinaus, dass das entsprechende Event staatlich genehmigt sein muss.

Keinen Anspruch auf eine steuerliche Absetzbarkeit haben Sie, wenn Ihre Sachspende im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer Organisation, also beispielsweise auf einem von einem Sportverein ausgerichteten Weihnachtsmarkt verkauft wird.

Die Bestimmung des Wertes einer Sachspende stellt sich zudem immer wieder als schwierig heraus. Diesen müssen Sie auf der Spendenquittung eintragen und dabei den Neupreis sowie den Zustand und unter Umständen das Alter in Betracht ziehen. Eine klare Regelung zur Wertberechnung gibt es hier nicht. Setzen Sie den Wert allerdings zu hoch an, könnten Sie unter Umständen Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Kann ich Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen?

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Immer wieder wird gefragt, ob auch eine Mitgliedschaft in einem Verein, also einer gemeinnützigen Organisation, von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Antwort hierauf lautet leider nein, denn als Sonderausgaben können einzig Spenden abgezogen werden. Mitgliedsbeiträge, so der Gesetzgeber, zählen dagegen zur Freizeitgestaltung des Steuerpflichtigen und können entsprechend nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden lassen sich vergleichsweise einfach absetzen

Die Steuererklärung ist für viele Deutsche und vermutlich auch für Sie ein ziemlicher Graus. Allerdings ist die Sache bei Spenden vergleichsweise einfach. Die Absetzbarkeit von Steuern ist durch eine Spendenbescheinigung zumindest bei finanziellen Spenden sehr einfach und schnell nachweisbar. Meist erhalten Sie diese Zuwendungsbestätigung von einer gemeinnützigen Organisation sogar automatisch, sodass sich der Aufwand für Sie in Grenzen hält. Bei Spenden bis 200 Euro können Sie durch den vereinfachten Nachweis zudem noch leichter dafür sorgen, dass Ihre Spenden von der Steuer abgesetzt werden. Komplizierter wird es bei Sachspenden sowie bei Spenden an eine Stiftung. Grundsätzlich lässt sich aber zusammenfassen: Spenden lassen sich in Deutschland recht leicht von der Steuer absetzen. Tun Sie Gutes, wird dies also belohnt (Stand: 11/2017).

Bildquellen:

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