Zinsautonomie

Als Zinsautonomie bezeichnet man die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der Nationalen Zentralbanken (NZB) von Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft (EG), Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen in Hinblick auf deren Zinspolitik und damit auch deren Geldpolitik.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Festgesetzt ist diese Autonomie sowohl im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) als auch in den Satzungen der Zentralbanken (z.B. EZB-Satzung).

Die Zinsautonomie umfasst im Wesentlichen die Entscheidungsfreiheit der Zentralbanken, das Zinsniveau durch entsprechende gelpolitische Instrumente (Offenmarktgeschäfte über Hauptrefinanzierungsgeschäfte, etc.) zu beeinflussen und damit dem Hauptziel der Preisstabilität zu dienen. Sie setzt Leitzinsen fest, an denen sich die Geld- und Kapitalmärkte sowie die Geschäftsbanken und Kreditinstitute orientieren. 

Zinsautonomie steht in Frage

Auf Grund der äußerst laxen Geldpolitik als Reaktion auf die Finanzkrise ab 2007 haben einige Experten das Konzept der Zinsautonomie in Frage gestellt. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins auf historisch niedrige Werte gesenkt, um eine Steigerung des Wirtschaftswachstums zu erreichen. Kritiker sehen darin eine politische Einflussname auf die Europäische Zentralbank und entsprechend ein Ende der Zinsautonomie.

 
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