Zins, roher

Als rohen oder unreinen Zins bezeichnet man scherzhaft den effektiven Zins (Effektivzinssatz) einer Kreditvergabe. Es meint also das Entgelt für die Überlassung eines Geldbetrages, den der Schuldner an den Gläubiger für die festgelegte Laufzeit zu zahlen hat und in dem sämtliche preisbestimmende Faktoren mit einkalkuliert sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach umfasst der rohe Zins den Nominalzinssatz des Kredites zuzüglich Kosten wie …

… Bearbeitungsgebühren,
… Versicherungskosten für eine Restschuldversicherung,
… Kontoführungsgebühren,
etc.

Laut Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) sind die gesamtkosten eines Kredites als jährlicher Prozentsatz des Kreditbetrages anzugeben (= effektiver Jahreszins). Sollten Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten sein (Änderungsvorbehalt), ist dieser als anfänglicher effektiver Jahreszins anzugeben.

 
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