Zahlung, schriftliche

Die schriftlichen Zahlungen umfassen alle Zahlungen unter Verwendung von Dokumenten bzw. Schriftstücken. Hier erfolgt die Übermittlung von Geld üblicherweise bargeldlos. Voraussetzung dafür ist in der Regel der Besitz eines Girokontos.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So zählt man zu den schriftlichen Zahlungen beispielsweise die folgenden Abwicklungsvarianten:

1. Überweisung
= Übertragung von Buchgeld von einem Konto zum anderen
Früher wurde hierfür häufig ein entsprechendes Überweisungsformular verwendet. Heutzutage können diese Formen aber auch elektronisch durch Einsatz der Bankkarte (mit Geheimnummer) am Selbstbedienungsterminal oder via Online-Banking angewandt werden.

2. Schecks (Verrechnungs-, Order- oder Barschecks)
= schriftliche Anweisung an ein Kreditinstitut für Rechnung des Scheckausstellers eine bestimmte Geldsumme an den Einreicher zu zahlen
Ein Kontoinhaber und gleichzeitig auch der Schuldner lässt einen Scheck ausstellen, übergibt diesen an den Zahlungsempfänger, der den Betrag vom Konto des Schuldners einziehen bzw. sich den Betrag auszahlen lässt.

3. Wechsel
= unbedingte Zahlungsanweisung an einen Schuldner, an den Aussteller bzw. einen Dritten zu zahlen
Er ähnelt dem Scheck und gilt auf Grundeine zu Grund liegenden Wertpapieres als schriftliche Zahlung.

4. Akkreditiv
= schriftliches Zahlungsmittel im Bereich der Ex- und Importe
Hier wird ein Kreditinstitut verpflichtet, unter Vorlage entsprechender Dokumente an einen Dritten zu leisten.

 
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