Wertpapier, qualifiziertes

Unter einem qualifizierten Wertpapier versteht man ein Finanzinstrument, das zur Besicherung von Kreditpositionen zuzüglich des erforderlichen Marktwertüberschusses geeignet ist. In der Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesengesetzes  (Großkredit- und Millionenkreditverordnung, kurz GroMiKV) sind solche Wertpapiere wir folgt definiert:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1) Schuldverschreibungen, …
… die unbedingt zurückzahlbar und
… im Fall einer Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind,
… für die an einer Wertpapierbörse täglich ein Börsenpreis festgestellt wird

2) Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind

Die qualifizierten Wertpapiere müssen täglich zum Marktpreis bewertet werden und dürfen nicht zu den Eigenmitteln gerechnet werden. Zudem sollten die zur Besicherung herangezogenen Wertpapiere eine gleiche oder sogar längere Laufzeit als der zu sichernde Kredit haben.

Unter dem Marktwertüberschuss versteht man nach GroMiKV den Betrag, um den der Börsenpreis des qualifizierten Wertpapieres den zu besichernden Kreditbetrag übersteigt. Er beläuft sich auf die folgenden Werte:

1) 50 Prozent bei Schuldverschreibungen von

… inländischen Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
… Einlagenkreditinstituten, E-Geld-Instituten oder Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums,
… Einlagenkreditinstituten oder E-Geld-Instituten mit Sitz in bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus Drittstaaten
etc.

2) 100 Prozent bei sonstigen Schuldverschreibungen

3) 150 Prozent bei Aktien

 
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