Volksbank

Die Volksbank gehört zu den Kreditgenossenschaften und ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR). Gemeinsam mit den Raiffeisenbanken sind sie eine einheitliche genossenschaftliche Bankengruppe.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Entstehung von Volksbanken geht auf Grund ihrer Eigenschaft als gewerbliche Kreditgenossenschaft ins 19. Jahrhundert auf Hermann Schulze-Delitzsch zurück, der zu jener Zeit die ersten „Vorschussvereine“ gründete.

Die rechtlichen Grundlagen für die Volksbanken sind unter Anderem das Genossenschaftsgesetz (GenG) und das Kreditwesengesetz (KWG).

Die Mitglieder einer Volksbank haben Anteile an der Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) und die Haftung gegenüber den Gläubigern ist auf das gesellschaftliche Vermögen beschränkt. Ihre Filialen befinden sich vorrangig in den städtischen Gebieten (gewerblicher Charakter).

Zu den Organen einer Volksbank gehören der Vorstand, der für die Geschäftsführung verantwortlich ist und als Vertretungsorgan agiert, der Aufsichtsrat, der vorrangig als Überwachungsorgan tätig ist und die Generalversammlung, welche das beschlussfassende Organ darstellt.

Volksbanken in der Finanzkrise ab 2007

Die Volksbanken können in Deutschland bis heute einen erstaunlich großen Marktanteil behaupten. Nicht einmal die Finanzkrise ab 2007 hat den Volksbanken im Allgemeinen geschadet. Während zahlreiche Großbanken auf Finanzhilfen angewiesen waren, schafften es nahezu alle Volksbanken unbeschadet durch die Finanzkrise. Bis heute schenken Kunden den Volksbanken insbesondere deshalb ihr Vertrauen. Die Anlagen bei Volksbanken gelten als durch eine doppelte Sicherung der Genossenschaft als extrem sicher.

 
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