Demnach besteht der Verfügungsrahmen einer Kreditkarte aus den folgenden beiden Komponenten:
1. Kreditkartenlimit
2. Kreditkartenguthaben
Letzteres ist allerdings nicht bei allen Kreditkarten möglich, da nicht jeder Anbieter dem Karteninhaber die Option gewährt, Guthaben auf die Kreditkarte zu laden und damit den Verfügungsrahmen zu erhöhen. In solch einem Fall entspricht der Verfügungsrahmen gleich dem Kreditkartenlimit, dass dem Antragsteller entsprechend seiner Vermögensverhältnisse seitens der Bank zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Einkommen des Antragstellers, wobei maximal drei Monatsnettogehälter üblich sind.
Der Verfügungsrahmen kann grundsätzlich nicht überschritten werden. Im Rahmen einer Zahlung wird über ein Onlinesystem abgefragt, ob noch eine ausreichende Spanne vorhanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Zahlung im Normalfall auch abgelehnt.
Ist Guthaben auf der Kreditkarte verbucht, werden Zahlungen in der Regel erst von diesem Betrag abgezogen. Erst, wenn das Guthaben aufgebraucht ist, geht der Karteninhaber mit Verfügungen in das Kreditkartenlimit. Alle darüber getätigten Zahlungen werden dem Karteninhaber in Rechnung gestellt. Wurde der Rechnungsbetrag ausgeglichen, ist das Kreditkartenlimit wieder hergestellt. Im Falle einer Teilzahlung (Ratenzahlung) des Rechnungsbetrages refinanziert sich das Kreditkartenlimit um die entsprechenden Teilbeträge.
Den Verfügungsrahmen einer Kreditkarte und dabei besonders das Kreditkartenlimit kann man als Kunde gemeinhin erhöhen lassen, sobald eine längerfristige Kundenbeziehung existiert, in der es bislang nie zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Notwendig ist hierfür meist nur ein Anruf.