Valuta

Mit dem Begriff „Valuta“ ist grundsätzlich der Termin einer Wertstellung (= Valutierung) im Finanzwesen gemeint. Darunter versteht man also ein bestimmtes Datum, an dem eine Zahlung fällig bzw. ab dem eine Verzinsung gerechnet wird. Valuta dient gleichzeitig aber auch als Sammelbegriff für ausländische Währungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wertstellung
In diesem Zusammenhang meint Valuta den Tag (Valutatag oder -datum), an dem eine Zahlung wirksam wird. Üblicherweise erfolgt die Valuta innerhalb von 2 Geschäftstagen ab Buchungsdatum. Daher sind die meisten Geschäfte im alltäglichen Finanzwesen auch Kassageschäfte. Wird diese Frist (2 Geschäftstage) überschritten, handelt es sich um ein Termingeschäft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist hinsichtlich der Gutschrift von Eingängen und deren Wertstellung geregelt, dass die Valuta an dem Tag erfolgen muss, an dem der Betrag auch dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wurde.

Beispiel:
Überweisungseingang bei Bank am 20.04.
Gutschrift (Buchung) auf Girokonto des Kunden am 22.04.
Valuta auf dem Girokonto des Kunden am 20.04.

Achtung: Verfügt man über einen Betrag, der bereits gebucht ist, aber noch keine Wertstellung hat, kann es sein, dass man nicht zinsfrei verfügt!

Diese Vorgehensweise dient beispielsweise der Zinsberechnung. Damit der Kunde durch die spätere Gutschrift keine Zinsnachteile hat, muss die Valuta an dem Tag des Geldeingangs beim Kreditinstitut erfolgen und ab diesem Tag auch die Zinsberechnung beginnen. Sollte Beträge zwischen Konten derselben Bank überweisen werden, die aber unterschiedliche Valuta aufweisen, ergibt sich für das Institut daher ein Zinsvorteil (Valutagewinn), da für den Zeitraum zwischen den Valuten keine Zinsen gezahlt werden müssen. Der Betrag befindet sich quasi in der Schwebe.

Valutierungen findet man zudem auch im Kreditbereich, wo es die Auszahlung des Darlehens beschreibt. Im Wertpapierwesen finden die Buchungen außerdem auch mit einer zweitägigen Wertstellung statt.

Währungen
In diesem Bereich spricht man bei der allgemeinen Bezeichnung einer ausländischen Währung von Valuta. Valutaschuld meint in diesem Zusammenhang eine Verbindlichkeit einer Geldschuld, die in ausländischer Währung ausgedrückt wird.

 
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