Umbrella-Fonds

Der Begriff „Umbrella“ stammt aus dem englischen Sprachraum und bedeutet auf Deutsch „(Regen)Schirm“. Als Umbrella-Fonds wird somit ein Fondsgebilde bezeichnet, das sich aus mehreren so genannten Subfonds (= Teilfonds) zusammensetzt. Der Umbrella stellt dabei sinnbildlich das Dach der jeweiligen Fondsgesellschaft dar, unter dem in verschiedene Fonds investiert werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ursprungsland dieses übergeordneten Fondsgebildes ist Großbritannien.

Jeder der Subfonds hat seinen eigenen Anlageschwerpunkt. Unter dem Mantel des Umbrella-Fonds kann der Anleger mehrere Teilfonds erwerben und dabei selbst entscheiden, in welche Bereiche er investieren will.

Der große Unterschied zu Dachfonds ist die Flexibilität. Der Anleger hat die Möglichkeit, jederzeit kostengünstig innerhalb des Umbrellas zu wechseln, d.h. seine Fonds zu tauschen. Dadurch kann er sich einfach an die gegebenen Marktbedingungen anpassen und die größtmögliche Chance für sich herausholen. Er ist nicht wie bei einem einfachen Dachfonds an die gekauften Anteile gebunden.

Die Vorteile für den Anleger eines Umbrella-Fonds sind somit die folgenden:

- geringe Kosten (Ausgabeaufschlag einmalig bei Einstieg in den Umbrella-Fonds)
- Flexibilität
- Anpassung an aktuelle Marktbedingungen
- Zusammensetzung selbst entscheiden

Umbrella-Fonds können beispielsweise in verschiedene Währungen, Branchen, Länder etc. investieren.

Beispiel:

Umbrella-Fonds bestehend aus 4 Subfonds

1. Subfonds investiert in Eurorenten
2. Subfonds investiert in internationale Aktien
3. Subfonds investiert in die Industriebranche eines Landes
4. Subfonds investiert in Garantiefonds

 
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