Überzeichnung

Der Begriff „Überzeichnung“ findet im Bereich der Wertpapiere, speziell bei der Ausgabe (Emission) dieser Papiere Anwendung. Es bezieht sich auf das Volumen der der Nachfrage im Verhältnis zum Volumen des Angebotes.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Spricht man von einer Überzeichnung, meint man also damit, dass die nachgefragte Menge, d.h. die gezeichneten Beträge, über das Volumen der angebotenen Menge hinaus gehen. Die Nachfrage übertrifft also das Angebot.

Sollte dieser Fall eintreten, müssen die ausgebenden Institute (Emittenten) bestimmte Zuteilungsregeln festlegen. Dabei wird entschieden, welcher Anleger mit wie viel Wertpapieren befriedigt wird. Dafür wird ein Zuteilungsfaktor zu Grunde gelegt, der durch die ausgebende Bank (Emissionsbank) anhand des Angebots und der Nachfrage ermittelt wird. Bekannt gegeben wird er gemeinsam oder vor dem Ausgabepreis des jeweiligen Wertpapieres.

Beispiel:

Angebotsvolumen = 2 Mio. Stück Aktien
Nachfragevolumen = 4 Mio. Stück Aktien

-> Zuteilungsfaktor = 0,5 -> Bei Gleichbehandlung aller Interessenten erhalten alle die Hälfte ihres nachgefragten Volumens zugeteilt

Sowohl der Emittent als auch das begleitende Kreditinstitut (Emissionsbank) sind daran interessiert, einen möglichst hohen Zuteilungsfaktor zu erhalten. Je höher dieser Faktor ist, umso mehr sehen die Marktteilnehmer das als Preiswürdigkeit des Wertpapiers an.

 
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