Übertragbarkeit

Von Übertragbarkeit spricht man, wenn jemand die Möglichkeit hat, ein Recht, eine Verpflichtung, eine Sache oder eine Forderung auf eine andere Person zu übertragen. Etwas wird vom einen Ort zum anderen transferiert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Begriff kann auf viele Bereiche ausgedehnt werden. In der Finanzwelt gibt es viele verschiedene Sektoren, in denen die Übertragbarkeit eine große Rolle spielt. Vor allem im alltäglichen Zahlungsverkehr ist es Voraussetzung, dass Buchgeld (Guthaben auf Konten) leicht übertragbar ist. Geregelt wird dies speziell durch Überweisungsaufträge, Schecks oder Aus- und Einzahlungen (Buchgeld wird zu Bargeld und umgekehrt).

Auch im Wertpapierbereich ist die Übertragbarkeit von großer Bedeutung, denn Effekten (Wertpapiere) werden unter Anderem auch nach der Übertragbarkeit unterschieden. So gibt es

1. Inhaberpapiere (lauten auf Inhaber)
- jederzeit durch Einigung und Übergabe der Urkunde übertragbar
- jeder kann das Recht geltend machen

Beispiel: Inhaberscheck

2. Oderpapiere (lauten auf namentlich Berechtigten)
- jederzeit durch Einigung und Übergabe der indossierten (Vermerk auf Wertpapier) Urkunde übertragbar
- Recht gilt nur für Berechtigten bzw. dessen Order

Beispiel: Orderscheck (roter Streifen am rechten Rand mit Vermerk „Order“)

3. Rektapapiere (lauten auf Namen einer Person)
- durch Abtretung des verbrieften rechts übertragbar

Beispiel: Sparkassenbrief

Weitere Bereiche, in denen Übertragbarkeit eine wichtige Rolle spielen sind:

- Eigentumsübertragungen (z.B. an einer Immobilie)
- Gesetze (müssen übertragbar sein, um wirksam zu werden)
- Geld (z.B. Barzahlungen oder Währungstausch)
etc.

Grundsätzlich ist also eine freie Übertragbarkeit des zu Grunde liegenden Objektes Voraussetzung.

 
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