Super-OGAW-Fonds

Die Abkürzung OGAW steht für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Diese besonderen und relativ neuartigen Fonds erfüllen durch ihre spezielle Zusammensetzung die Richtlinien für Sondervermögen des Investmentmodernisierungsgesetzes (InvG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zum Anfang des Jahres 2004 setzte die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland somit die Anforderungen der OGAW III-Richtlinie der Europäischen Union (EU) in nationales Recht um. Dem zu Folge wurden die bisherigen Fondsarten aufgehoben. Somit kann nun in alle zulässigen Anlageformen wie in Wertpapiere, in Bankeinlagen, in Derivate und in Investmentfonds-Anteile investiert werden.

Seit dem Jahre 2002 verfolgen die Fonds einen methodisch quantitativen Datenbank gesteuerten Value-Ansatz, mit dem ein Gleichgewicht von Aktien- und Rentenwerten hergestellt werden soll. Dieses Modell der Aktienmarktbewertung wurde mehr als 100 Jahre lang untersucht und mit dem OGAW-Fonds vorteilhaft angewendet. Der Euro ist bei dem Fonds die Basiswährung.

Nach den Angaben der BaFin (Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht) darf die Rentenquote des OGAW-Fonds zwischen 0% und 100% schwanken. Dies zeigt mehr als deutlich, dass den nicht so stark von den Schwankungen an der Börse betroffenen Rentenwerten das absolute Vertrauen ausgesprochen wird, um das Gleichgewicht innerhalb des Fonds aufrecht zu erhalten. Dem Fondsmanagement bleibt es jedoch frei in bestimmten Phasen korrigierend einzugreifen, da es zu kurzfristigen Schwerpunktbildungen in Branchen, Marktsegmenten oder geografischen Regionen kommen kann.

 
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