<section class="site-section section-content"> <div class="row"> <div class="col-md-8 blog-content"> </div> <div class="col-md-4 sidebar"> </div> </div> </section>

Squeeze Out

Der Begriff „Squeeze-Out“ ist die englische Bezeichnung für einen Zwangsausschluss von Aktionären, das heißt einer zwangsweisen Entziehung bestimmter Aktienanteile an einem Unternehmen. Der Ausschluss aus der Unternehmensbeteiligung erfolgt dabei durch einen Beschluss in der Hauptversammlung (HV).

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Aktiengesetz (AktG), in dem ein solches Verfahren der Hauptaktionäre mit dem 01. Januar 2002 rechtlich erlaubt und eingeführt wurde.

Demnach gelten folgende Regelungen:

Hat ein Hauptaktionär mindestens 95%, d.h. die Mehrheit, der Aktien einer Aktiengesellschaft (AG), so hat dieser auch das Recht, die restlichen 5% der Aktionäre durch einen Beschluss der Hauptversammlung aus der Beteiligung auszuschließen. Hierbei gelten die 95 % als Mindestgrenze zur Geltendmachung dieses Rechts.

Die 5 % der Kleinaktionäre erhalten für ihren „Rausschmiss“ eine angemessene Entschädigung für ihre Aktien in der Regel in Form eines Geldbetrages. Dabei ist unwichtig, ob sie die Aktien gern weiterhin behalten hätten oder sowieso verkaufen wollten. Die Höhe der Barabfindung wird vom Hauptaktionär festgelegt, muss aber die Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung berücksichtigen.

Weitere Formen des Squeeze Out

Über den aktienrechtlichen Squeeze Out hinaus, gibt es seit 2006 beziehungsweise 2011 noch zwei weitere Formen des Squeeze Out im Deutschen Aktienrecht. So existieren auch ein übernahmrechtlicher Squeeze Out oder ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out. Besonders die letzte Form des Squeeze Out hat in den letzten Jahren für viel Kritik gesorgt, da sie Anleger stärker benachteiligt als die anderen Formen des Squeeze Out. Zwischenzeitlich gab es auch noch die Sonderform des finanzmarktstabilisierenden Squeeze Out, der im Zuge der Finanzkrise ab 2007 eingeführt wurde und auch heute noch in Notsituationen zum Einsatz kommen kann.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.