Realkreditinstitute

Die Realkreditinstitute gehören in die Gruppe der Spezialkreditinstitute des deutschen Bankenmarktes und umfassen sowohl die privatrechtlichen Realkreditinstitute als auch die öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten. Demnach unterliegen die einzelnen Institute auch unterschiedlichen Rechtsgrundlagen entsprechend ihrer Rechtsform.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Privatrechtliche Realkreditinstitute
Hierzu gehören …
… private Hypothekenbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) sowie
… Schiffspfandbriefbanken

Für diese Form der Realkreditinstitute dient das Pfandbriefgesetz (PfandBG) als Rechtsgrundlage. Es löste das bis dato gültige Hypothekenbankgesetz (HBG) und das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG) ab. Spitzenverband dieser Realkreditinstitute ist der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP).

Beispiele:
•    Deutsche Hypothekenbank AG
•    Berlin-Hannoversche Hypothekenbank
•    Corealcredit Bank

2. Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
Diese Institute befinden sich ganz oder überwiegend in der öffentlichen Hand, sodass Eigentümer oder Träger unter Anderem die folgenden sein können:

•    Staat
•    Land
•    Gemeinde
•    Zweckverbände
•    andere öffentlich-rechtliche Institutionen

Beispiele:
•    Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank
•    Sparkasse KölnBonn
•    HSH Nordbank AG

Realkreditinstitute beschaffen sich die Mittel für die Kreditvergaben über den Kapitalmarkt vorrangig durch die Ausgabe (Emission) langfristiger Schuldverschreibungen (Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen) oder das Angebot langfristiger Einlagen. Demnach begeben Realkreditinstitute langfristige Darlehen, die durch Grundpfandrechte abgesichert sind und betreiben zugleich das Kommunalkreditgeschäft. Zu beachten ist, dass Realkreditinstitute nur bestimmte Geschäfte am Bankensektor durchführen dürfen. Sie sind im Umfang ihrer Bankgeschäfte somit eingeschränkt.

 
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