Pool

Unter einem Pool versteht man generell eine Ansammlung einzelner Tranchen, Personen, Unternehmenseinheiten, Objekte, Sachen oder Rechte zu einer Masse für den Zweck, ein gemeinsames Ziel zu erreichen bzw. gemeinschaftlich zu agieren. Der Begriff findet auch im Finanz- und Wirtschaftswesen häufig Anwendung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispiele:

1. Interessengemeinschaft
Personen, Unternehmen oder Einrichtungen schließen sich zu einem Pool zusammen, um als Gemeinschaft bestimmte Maßnahmen durchzuführen und zentrale Ziele zu erreichen bzw. zu realisieren. Eine solche geschäftliche Zusammenarbeit kann sich in der Regel als sehr effektiv erweisen, da Erfahrungen und Wissen ausgetauscht und neue Geschäftsfelder erschlossen werden können.

2. Risikopool
Im Rahmen des Kreditrisiko-Transfers (Verbriefungstransaktionen) werden Einzelrisiken eines Originators (z.B. Bank) zu einem Risikopool zusammengefasst und schließlich an eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, kurz SPV) übertragen bzw. veräußert. Diese verbrieft den Pool in einzelne Tranchen und veräußert sie am Kapitalmarkt an entsprechende Anleger.

3. Sicherheitenpool (Bankenpool)
Mehrere Banken oder Finanzinstitute schließen sich zusammen, um die Risiken eines gemeinsamen Kreditnehmers zu kompensieren (z.B. im Falle einer Insolvenz). Sobald eine Bank Änderungen im Kreditvertrag vorsehen bzw. Sicherheiten angepasst werden müssen, hat sie im Sinne und unter Rücksprache mit den anderen Banken des Pools zu handeln.

4. Sicherungspool
Hierbei handelt es sich um private oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen von Banken, die der Sicherung der Verbindlichkeiten und Einlagen der Institute dienen. Üblicherweise ist die Grundlage ein Fonds, in den die Mitgliedsbanken einzahlen und mögliche Risiken oder Ausfälle daraus finanzieren.

 
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