Nominalzins

Unter dem Nominalzins versteht man das Entgelt, was ein Kapitalnehmer (Schuldner) auf den Nennbetrag eines überlassenen Geldbetrages an den Kapitalgeber (Gläubiger) für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen hat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Somit spricht man vorrangig im Kredit- und verzinslichen Wertpapierbereich vom Nominalzins. Dieser wird üblicherweise in Prozent (Nominalzinssatz) angegeben und zur Fälligkeit an den Gläubiger gezahlt (Zinsbetrag). Stets ist aber eine vertragliche Vereinbarung Basis für die Festlegung von Zinsen. Bei Verbraucherkreditverträgen ist es laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) auch Pflicht, diesen im Vertrag anzugeben.

Kreditbereich
Für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung von Vorhaben (z.B. Autokauf, Reisen etc.) muss der Kreditnehmer (Schuldner) dem Kreditgeber (Gläubiger; üblicherweise eine Bank) einen entsprechenden Zinsbetrag zahlen. Üblicherweise wird der Betrag auf Grundlage des Zinssatzes immer wieder neu auf die Restkreditsumme gerechnet, da der Schuldner in der Regel gleichzeitig Tilgungszahlungen leistet und der somit der geschuldete Betrag sinkt. Dadurch sinken folglich auch die Zinsbeträge. Teilweise kann es aber auch vorkommen, dass die Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag für die gesamte Laufzeit im Voraus berechnet werden (üblich bei Ratenkrediten). Des Weiteren ist es möglich, dass der Nominalzins variabel ist, d.h. er sich nach einer gewissen Zeit ändert (steigt oder sinkt).

Wertpapiere
Der Nominalzins ist hier der Ertrag gerechnet auf den Nennbetrag von Anleihen. In diesem Bereich kann es ebenfalls vorkommen, dass der Zins variabel ist, d.h. sich verändern kann. Der anfängliche nominale Zins aber wird grundsätzlich in Anlehnung an das zum Emissionszeitpunkt herrschende Marktzinsniveau für die Dauer der Laufzeit festgelegt.

Werden zum Nominalzins alle anfallenden Kosten (z.B. bei Krediten evtl. Bearbeitungsgebühren etc.) bezogen auf den überlassenen Betrag hinzugerechnet, dann erhält man den Effektivzins (effektiver Zins).

 
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