Nettokreditbetrag

Der Nettokreditbetrag ist grob gesagt das auszuzahlende Darlehen. Rechtlich festgelegt ist dies in den Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Folglich meint es den gesamten Darlehensbetrag (Bruttodarlehensbetrag) abzüglich aller anfallenden Kreditkosten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen aufnimmt und der gewünschte Kreditbetrag auf seinem Konto gutgeschrieben wird, dann erhält er also den Nettobetrag des Kredites. Weitere Bereitstellungsmöglichkeiten sind …

… Überweisung an einen Verkäufer zur Begleichung einer Rechnung oder
Überweisung an ein anderes Kreditinstitut bei Umschuldung.

Der Nettokreditbetrag ist folglich nur die Kreditsumme, über die der Kreditnehmer verfügen kann bzw. möchte. Zu den Kosten, die zusätzlich noch anfallen (können), zählen unter Anderem:

- Bearbeitungsgebühr/ -entgelt
- Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung
- Vermittlungskosten
etc.

Demzufolge sollte ein Interessent vor Antragstellung genau vergleichen und in seine Darlehenswünsche alle möglichen Kosten mit einbeziehen. Als Vergleichsbasis sollte daher stets der Bruttodarlehensbetrag herangezogen werden.

Der Nettodarlehensbetrag muss neben anderen Faktoren wie …

… Laufzeit,
… Nominalverzinsung,
… (anfängliche) Effektivverzinsung,
… Art und Weise der Rückzahlung,
… Regelung über Vertragsbeendigung,
… Gesamtbetrag aller zu entrichtenden Teilzahlungen,
… alle sonstigen Kosten des Darlehens,
… Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung und
… zu bestellende Sicherheiten

im Kreditvertrag mit angegeben werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn das auszuzahlende Darlehen 200,00 Euro nicht übersteigt.

 
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