Markt, geregelter

Unter einem geregelten Markt (auch gereglter Handel genannt) versteht man ein ehemaliges öffentlich-rechtliches Börsensegment der deutschen Wertpapierbörse, an dem Wertpapiere über freie Makler gehandelt wurden. Die Kursermittlung erfolgte über bestellte, öffentlich-rechtliche Kursmakler entsprechend der jeweiligen Börsenordnung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit der Neuorganisierung der deutschen Börse wurden die bis dato geltenden Teilsegmente amtlicher und geregelter Markt in den heute einheitlich gültigen regulierten Handel überführt. Die Zulassungsvoraussetzungen des geregelten Marktes, die geringer waren als im amtlichen Handel, wurden aufgehoben, sodass am heutigen regulierten Markt die Voraussetzungen des regulierten Marktes gelten.
 
Zu den Zulassungsvoraussetzungen des geregelten Marktes gehörten die folgenden Punkte:

•    Vorhandensein eines Unternehmensberichts
•    Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel durch den Emittenten und einen Emissionsbegleiter (musste kein Kreditinstitut sein)
•    Nachweis der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit des Emittenten
•    Emissionsvolumen mindestens 250.000 Euro
•    Vereinfachte Ad-hoc-Publizität
•    Ausgabe von mindestens 10.000 Aktien

 
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