Laufzeit

Unter dem Begriff „Laufzeit“ versteht man die Periode bzw. die Zeitspanne ab der Entstehung bis zur Fälligkeit einer üblicherweise vertraglich festgelegten Vereinbarung. Sie kann hinsichtlich der Länge individuell und vertragsabhängig ausfallen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich differenziert man bei der Laufzeit die folgenden Ausgestaltungen:

1. kurzfristig
2. mittelfristig
3. langfristig


Da es hier aber keine gesetzlichen Regelungen gibt, können die Vertragsparteien die Definition dieser einzelnen Laufzeiten auf den jeweiligen Vertrag individuell abstimmen. Daher kommt es hinsichtlich der Bestimmung über die Dauer der einzelnen Ausgestaltungen oft zu starken Differenzen.

Laufzeiten findet man überall im täglichen Leben. Beispiele hierfür sind:
- Lieferzeiten
- Darlehenslaufzeiten
- Anlagelaufzeiten
- Vertragslaufzeit eines Arbeitsvertrages etc.
- Systemlaufzeiten
etc.

Vor Allem im Finanzwesen spielt die Laufzeit oft eine große Rolle. So ist sie beispielsweise ausschlaggebend bei der Darlehensgewährung und die dafür zu zahlenden Tilgungen. Bei Ratenkrediten kann man unter Anderem beobachten, dass bei einer längeren Laufzeit zwar die Raten geringer werden, die Gesamtkosten allerdings steigen, d.h. der Kredit teurer ist. Daher sollte eine passende Laufzeit genau ermittelt und konditionell verglichen werden.

Im Anlagebereich ist es in der Regel so, dass je länger die Laufzeit gewählt wird, auch die Verzinsung des Anlagebetrages steigt. Allerdings spielen hier noch weitere Faktoren wie …

… Verfügbarkeit
… Anlagesumme
… Handelbarkeit (Liquidierbarkeit)
etc.

 
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