Kuponsteuer

Spricht von Kuponsteuer (engl.: Securities Transfer Tax), meint man die frühere steuerliche Pflichtabgabe von Gebietsfremden auf die Erträge von inländischen Schuldverschreibungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eingeführt wurde diese Steuer zum 01. Juli 1965 und betrug 25 %. Steuerpflichtige Erträge waren dabei die Zinsgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen, die an im Ausland lebende Anleger ausgezahlt wurden.

Der Grund für die Einführung dieser Sondersteuer lag in der Absicht, den Zufluss ausländischen Geldes nach Deutschland zu reduzieren. Die Befürchtung war, dass einem zu hohem Geldzustrom ein zu geringes Warenangebot gegenüberstehen könnte. Aus zahlungsbilanzliellen Erwägungen heraus wollte die frühere Bundesregierung und die Bundesbank Auslandskapital von Deutschland fernhalten. Dabei kam es nicht auf die Staatsbürgerschaft des Zinsempfängers an, sondern ausschließlich auf seinen Wohnsitz. So konnten auch Deutsche, die im Ausland lebten und auf dem deutschen Aktienmarkt investierten, von der Kuponsteuer betroffen gewesen sein.

Nur die auf Deutsche Mark lautenden Anleihen ausländischer Emittenten waren von dieser Sondersteuer befreit. Steuerliche Innländer hingegen bekamen ihre Zinsen ohne jeden Steuerabzug ausgezahlt. Die Erträge waren in der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben und wurden entsprechend des jeweiligen Tarifs versteuert.

Bis zum 31. Juli 1984 unterlagen derartige Erträge der Kapitalertragssteuer. Sie war als Teil der Einkommenssteuer eine Besitzsteuer. Mit dem Steuerbereinigungsgesetz 1985 wurde die Kuponsteuer, also der Steuerabzug von Kapitalerträgen, wieder abgeschafft.

 
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