Kreditzusage

Unter der Kreditzusage versteht man die Verpflichtung eines Kreditgebers, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Kreditbetrag zur Verfügung zu stellen (auszuzahlen). Oftmals wird die Kreditzusage gleichgesetzt mit der Kreditauszahlung, d.h. für die Zusage selbst erfolgen keine speziellen Schritte seitens des Kreditgebers.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Man kann unterscheiden zwischen einer widerruflichen, die jederzeit durch einseitige Erklärung der Bank zurückgenommen werden kann, und einer unwiderruflichen, für die Bank bindenden, Kreditzusage.

Des Weiteren kann eine Kreditzusage wie folgt durchgeführt werden:

1. Kreditzusage durch Darlehensauszahlung
In diesem Fall wird dem Kreditnehmer nicht noch zusätzlich eine schriftliche Bestätigung oder Ähnliches ausgestellt sondern die Auszahlung des Kreditbetrages entspricht der Kreditzusage durch den Darlehensgeber. Besonders bei der Einräumung eines Überziehungskredites auf dem Girokonto eines Antragstellers gehen die Banken so vor. Die Bestätigung erfolgt üblicherweise durch einen Ausdruck auf dem Kontoauszug (z.B. Darstellung der Dispositionshöhe).

2. Kreditzusage durch Bescheinigung mit anschließender Darlehensauszahlung
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber eine schriftliche Kreditzusage (auch Bewilligungs-, Kreditbescheid genannt) inklusive einem Kreditvertrag, dem Schuldanerkenntnis sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Kreditzusagen generell sind abhängig von verschiedenen Prüfkriterien im Antragsprozess, d.h. der Kreditgeber überprüft die Kreditfähigkeit und -würdigkeit des Antragstellers. So ist besonders eine positive Bonität des Antragstellers Grundvoraussetzung für eine Kreditzusage. Des Weiteren spielen die Schufa, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie dessen Zuverlässigkeit eine große Rolle. Interne Ratings helfen den Kreditgebern bei der Entscheidung über eine Kreditzusage.

 
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