Kreditlimit

Das Kreditlimit ist auch bekannt als Kreditgrenze, -rahmen oder -linie und bezeichnet den maximalen Betrag, den ein Kreditnehmer über das verfügbare Guthaben hinaus für Transaktionen nutzen kann. Das Limit kann sowohl geduldet als auch vertraglich vereinbart sein. Rechtsgrundlagen hierzu findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

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1. vertraglich vereinbartes Kreditlimit
Dieses wird in Form eines Überziehungskredites auf dem Girokonto eines Kreditnehmers bereitgestellt, wodurch er wiederum das Recht eingeräumt bekommt, sein laufendes Konto in bestimmter Höhe zu überziehen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen des Antragstellers. Mit Vereinbarung des Kreditlimits ist der Kreditnehmer über folgende Sachverhalte zu informieren:

•    Darlehenshöchstgrenze
•    aktuell geltender Jahreszins
•    Bedingungen für Zinssatzänderungen
•    Regelung der Vertragsbeendigung

Neben den Zinsen, die mindestens alle drei Monate in Rechnung gestellt werden, fallen für einen Überziehungskredit üblicherweise keine weiteren Gebühren bzw. Kosten an.

Die Vertragsbedingungen sind dem Kreditnehmer schriftlich zu bestätigen. Die Information kann aber auf dem Kontoauszug erfolgen.

Eine besondere Variante des eingeräumten Kreditlimits stellt die Kreditlinie auf einer Kreditkarte dar. Der Karteninhaber kann bis zu einer vereinbarten höhe disponieren und muss für eine gewisse Zeit keine Zinsen zahlen. Sobald der genutzte Betrag in Rechnung gestellt wird, muss er vom Karteninhaber beglichen werden. Das Kreditkartenlimit stellt somit eine zusätzliche Liquidität über eine kurze Zeit dar.

2. geduldetes Kreditlimit
Bei dieser Variante duldet der Kreditgeber die Überziehung eines Girokontos ohne, dass vorher entsprechende Vereinbarungen hierzu getroffen wurden sind. Dauert die Überziehung länger als drei Monate, hat das Kreditinstitut den Kreditnehmer über …

… den Jahreszins,
… die Kosten sowie
… die diesbezüglichen Änderungen

zu unterrichten. Ein Ausdruck auf dem Kontoauszug ist auch hier ausreichend.

 
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