Kreditinstitut
Unter einem Kreditinstitut versteht man nach den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz, KWG) „(…) Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“. Der Begriff wird häufig synonym mit der Bezeichnung „Bank“ verwendet.
Kreditinstitute kommen in verschiedenen Rechtsformen vor. Häufig sind Aktiengesellschaften (AG) sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Zudem gibt es besondere Arten von Kreditinstituten hinsichtlich der Geschäftstätigkeit:
1. Einlagenkreditinstitute
= Kreditinstitute, die Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben
2. Wertpapierhandelsunternehmen
= Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind und folgende Bankgeschäfte betreiben:
a) die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft)
b) die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft)
3. Wertpapierhandelsbanken
= Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind und folgende Bankgeschäfte:
a) die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft)
b) die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft)
4. E-Geld-Institute
= Kreditinstitute, die nur das E-Geld-Geschäft betreiben
Zu den Bankgeschäften, die Kreditinstitute betreiben, zählen die folgenden:
• Einlagengeschäft
• Pfandbriefgeschäft
• Kreditgeschäft
• Diskontgeschäft
• Finanzkommissionsgeschäft
• Depotgeschäft
• Eingehung der Verpflichtung, vorher veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurück zu erwerben
• Garantiegeschäft
• Wechseleinzugsgeschäft
• Reisescheckgeschäft
• Emissionsgeschäft
• E-Geld-Geschäft
• Tätigkeit als zentraler Kontrahent