Kredit aufnehmen

Einen Kredit aufnehmen bedeutet nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die vertragliche Verpflichtung gegenüber einem Kreditgeber über eine bestimmte Laufzeit einzugehen, für einen zur Verfügung gestellten Geldbetrag oder eine Sachleistung den geschuldeten Zins bzw. das Entgelt zu zahlen sowie den Kredit bzw. die Sachleistung bei Fälligkeit zurückzuerstatten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Kreditaufnahmen können sowohl durch natürliche als auch juristische Personen oder Vereinigungen erfolgen. Je nach Kreditnehmer sind entsprechende gesetzliche Vorschriften zu beachten. So müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein, um überhaupt einen Kreditaufnehmen zu können.

Natürliche Personen
•    voll geschäftsfähig
•    regelmäßiges Einkommen
•    reine Schufa (bis auf einige Ausnahmen)
etc.

Juristische Personen
•    Registereintrag
•    Kreditaufnahme durch gesetzlichen Vertreter bzw. Berechtigten
•    ausreichende Liquidität
etc.

Vereinigungen
•    gültige Satzung
•    Kreditaufnahme durch gesetzlichen Vertreter bzw. Berechtigten
etc.

Letzten Endes entscheidet die kreditgebende Bank, ob der Kreditantrag genehmigt wird oder nicht. Hierfür prüft sie interne Kriterien sowie die Vollständigkeit der Kreditunterlagen.

Als Kreditnehmer sollte man vor einer Kreditaufnahme die möglichen Angebote genau prüfen und verschiedene Vergleiche ziehen. Dabei spielt vor Allem der (anfängliche) effektive Jahreszins eine wichtige Rolle, denn er gibt die Gesamtkosten eines Darlehens inklusive der Nominalverzinsung prozentual wieder. Da beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Provisionen etc. von Bank zu Bank verschieden sind, ist der Effektivzins eine optimale Vergleichsgröße für Kreditangebote. Zudem sollte bereits vor der Kreditaufnahme kalkuliert werden, ob und in welcher Höhe man sich einen Kredit bzw. die zu zahlenden Raten leisten kann. So vermeidet man den Schritt in die Schuldenfalle.

 
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