Kontosperre

Eine Kontosperre hat zur Folge, dass der Inhaber und die Verfügungsberechtigten des Kontos nicht mehr über das darauf befindliche Guthaben verfügen können. Für eine solche Kontosperre kann es mehrere Gründe geben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Praxis liegt als Ursache häufig eine Kontopfändung vor, die zum Beispiel vom Finanzamt oder mit Hilfe eines Gerichts von anderen Gläubigern erwirkt wird. Durch die Kontosperre soll in diesen Fällen sichergestellt werden, dass die Ansprüche der Gläubiger bedient werden können, dass der Kontoinhaber das Geld also nicht anderweitig für eigene Zwecke verwendet. Im Regelfall gibt es eine Frist von 14 Tagen, während derer das Konto gesperrt bleibt. Nach Ablauf dieser Frist überweist die Bank den geschuldeten Betrag direkt an den Gläubiger. Weist das Konto ein höheres Guthaben auf, ist also mehr Geld vorhanden also für die Überweisung des gepfändeten Betrags erforderlich, wird das Konto separiert. Das Guthaben wird dann nur bis zur Höhe der Pfändung gesperrt, über das restliche Geld kann der Kontoinhaber weiter selbst verfügen.

Neben dieser Art der Kontosperre gibt es auch noch eine solche, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt wird. Gestützt auf das Kreditwesengesetz (KWG) darf die Behörde Banken anweisen, bestimmte Zahlungsaufträge nicht auszuführen. Dieses Recht wurde in Deutschland Ende 2003 als eine der Maßnahmen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus eingeführt.

 
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