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Klartext

Mit Klartext meint man einen deutlichen, verständlichen und unverschlüsselten Text sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form. Hier geht der Texter keine Umwege und kommt sofort und direkt auf den Punkt.

Wer Klartext redet, äußert sich in einer allgemein verständlichen Sprache. In diesem Sinne sollen auch am Finanzmarkt tätige Unternehmen ihre Kunden korrekt, umfassend und nachvollziehbar informieren. Die entsprechenden Vorschriften zur ordnungsgemäßen Informationen der Anleger, insbesondere der privaten Anleger, sind in Gesetzen und Bestimmungen festgeschrieben. Über die Einhaltung der Regeln wachen die Aufsichtsbehörden. In den meisten Fällen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für diese Überwachungsaufgaben zuständig.

In erster Linie müssen die Unternehmen an den Stellen Klartext reden, an denen sie für die Anlageentscheidung von Investoren relevante Angaben machen. Hier darf es möglichst wenig Raum für Interpretationen geben und Irrtümer und Missverständnisse müssen ausgeschlossen sein. Nur, wenn ein potentieller Investor bereits im Vorfeld eines möglichen finanziellen Engagements die Möglichkeit hat, sich beispielsweise über die aktuelle Lage und die strategischen Ziele eines börsennotierten Unternehmens zu informieren, kann er eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine Geldanlage der jeweiligen Firma treffen. Vermeiden die Unternehmen Angaben im Klartext und flüchten sie sich stattdessen in Formulierungen, die entweder unklar oder für Laien nicht verständlich sind, kommen sie ihren Informations- und Offenlegungspflichten unter Umständen nicht ausreichend nach. Anleger können dann gegebenenfalls vor Gericht Schadenersatzansprüche geltend machen und ihr Geld zurück fordern.

Ein rechtlicher Hebel für solche Forderungen kann unter Anderem die so genannte Prospekthaftung sein. Liefern Aktiengesellschaften oder Fondsanbieter in den Emissionsprospekten fehlerhafte oder unvollständige Informationen, so können sie dafür von Anlegern, die sich getäuscht fühlen, in Regress genommen werden.

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