Karte, multifunktionale vorausbezahlte

Multifunktionale vorausbezahlte Karten sind mögliche Zahlungsmittel speziell für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Hierbei differenziert man Geldkarten und Prepaid-Karten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Geldkarte

Sie wird auch als elektronische Geldbörse bezeichnet und stellt eine Plastikkarte mit einem Chip (Chipkarte) dar, der vom Nutzer offline an entsprechenden Terminals bzw. Kassen für die Bezahlung kleinerer Beträge genutzt werden kann. Dazu wird der Chip vorher über dafür vorgesehene Ladeterminals bzw. Geldautomaten mittels PIN-Eingabe (Persönliche Identifikationsnummer) aufgeladen. Der Betrag wird vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht. Als maximaler Aufladebetrag sind 200,00 € festgelegt, da bei Verlust der Karte jeder Kartenbesitzer diese auch für Bezahlungen nutzen kann (keine Identifikation nötig) und man dieses Risiko möglichst einschränken möchte.

Um die Zahlungen zu verfolgen und die Aufladebeträge zu koordinieren, führt das Institut ein Schattenkonto, auf den alle Vorgänge der jeweiligen Karte erfasst werden.

Prepaid-Karte (Prepaidkarte)

Hierbei handelt es sich um eine Guthabenkarte, die beim kartenausgebenden Institut über ein dafür vorgesehenes Guthabenkonto geführt werden. Der Inhaber lädt seine Beträge hier nicht direkt auf die Karte, sondern auf das Guthabenkonto. Mit der Karte hat er uneingeschränkten Zugriff auf dieses Konto und damit auch auf das vorhandene Guthaben. Das konto kann somit auch nur mit der entsprechenden Karte angesprochen werden. Die Aufladung erfolgt üblicherweise durch Einzahlungen oder Überweisungen.

Diese Karten können ebenfalls sowohl mit als auch ohne PIN ausgegeben werden und für die Aufladung beispielsweise Kontogebunden sein, d.h. der Inhaber kann das Kartenkonto entweder nur über das im Antrag angegebene Konto per Überweisung oder von jedem beliebigen Girokonto aufladen. Wird keine PIN ausgehändigt, kann die Prepaid-Karte ausschließlich für bargeldlose POZ-Zahlungen (Poin of Sale ohne Zahlungsgarantie = Zahlung und Legitimation durch Unterschrift) und Internetzahlungen genutzt werden.

Bei beiden Varianten sind die Zahlungsbeträge vorausbezahlt, da die karte bzw. das Konto vorher aufgeladen wurde und der Karteninhaber sich dabei bereits durch beispielsweise die Eingabe der PIN legitimiert hat. Für den Händler bedeutet eine solche Zahlungsvariante eine Zahlungsgarantie, d.h. er wird sein Geld auf jeden Fall bekommen.

 
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