Girogeschäft
Das Girogeschäft ist eine der umfangreichen Bankdienstleistungen eines Kreditinstitutes und definiert die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
Die rechtliche Grundlage für dieses Geschäft und die Bankdienstleistungen allgemein ist dabei das Kreditwesengesetz (KWG).
Zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zählt beispielsweise:
– Überweisungsverkehr
– Lastschriftverkehr
– Scheckverkehr