Fonds, geschlossene

Geschlossene Fonds, auch Closed-end-Funds genannt, gehören zu den möglichen Anlagevarianten der gemeinschaftlichen Vermögensanlage, in die nur im angegebenen Platzierungszeitraum zum entsprechend vorgegebenen Volumen investiert werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Oft meint man, dass geschlossene Fonds Investmentfonds darstellen. Das ist so aber nicht ganz richtig. Investmentfonds sind offene Fonds, die dem Investmentgesetz (InvG) unterliegen und von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) verwaltet werden. Bei geschlossenen Fonds hingegen schließen sich mehrere Investoren zu einer Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft) zusammen und möchten mit gemeinsamen (Kredit)Mitteln ein bestimmtes Objekt (z.B. Immobilie) erwerben oder erbauen. Sie unterliegen daher auch nicht dem InvG, sondern der jeweiligen Gesetzgebung der entsprechenden Gesellschaft. Zudem werden geschlossenen Fonds nicht von Investmentgesellschafte verwaltet.

Bei geschlossenen Fonds ist von vornherein festgelegt bis wann ein Investor sein Kapital anlegen kann und wie viele Anteile zur Verfügung stehen. Ist die Periode vorüber bzw. sind die Anteile verbraucht wird der Fonds geschlossen und man kann nicht mehr investieren. Diese Methode nennt man auch „Closed-end-Prinzip“.

Ein großes Merkmal geschlossener Fonds ist, dass der Käufer eines Anteils zum Unternehmer avanciert - meist zum Kommanditisten. Hierdurch ergeben sich für ihn alle Chancen, aber er hat auch sämtliche damit verbundenen Risiken zu tragen.

Beispiel:

Geschlossene Immobilienfonds
-> Bei einer solchen Variante investiert ein Anleger üblicherweise in einzelne Immobilien wie einem Einkaufszentrum, d.h. er wird entweder vollständiger oder anteilmäßiger Eigner. Die Erträge gehören in der Regel zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und der Investor trägt beispielsweise das Risiko, dass die Einkünfte nicht fließen, d.h. die Miete oder Pacht nicht bezahlt wird.

Anders als bei den herkömmlichen Investmentfonds (offene) ist der Anleger über die Laufzeit der Beteiligung hinweg fest gebunden, d.h. er hat keinen Anspruch auf Rücknahme seiner Anteile. Die einzige Möglichkeit besteht darin, den Fondsanteil an Dritte zu verkaufen. Dies geschieht üblicherweise über die Börse, sodass sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet.

Das Ziel einer solchen Beteiligung ist es, dass Erträge erwirtschaftet werden, die dann jährlich zur Ausschüttung kommen. Neben den Investitionen in herkömmliche Investmentfonds stellt diese Form der Geldanlage für viele Menschen eine gute Alternative dar, wobei auf Chancen und Risiken immer genau geachtet werden sollte. Eine gelungene Investition muss immer auch zum Typus des Anlegers passen. Nur dann kann einer entsprechenden Rendite gelassen entgegengesehen werden.

Geschlossene Immobilienfonds waren in den letzten Jahren immer häufiger Ziel von Kritik. Mehrere Fonds haben ihren Anlegern entweder keine Erträge oder sogar hohe Verluste gebracht. Die Anlageklasse ist nach einigen Fehlschlägen nicht mehr sonderlich beliebt. Das liegt auch am geringeren rechtlichen Schutz im Vergleich zu anderen Anlageklassen.

 
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