Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, kurz FMStG (genauer gesagt das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes), ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das am 17. Oktober 2008 als Eilgesetz entlassen wurde und sofort in Kraft trat. Das Gesetz wurde in Folge der Auswirkungen der Finanzmarktkrise entwickelt und soll das Vertrauen der Marktteilnehmer in das Finanzsystem wiederherstellen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Weitere Ziele, die mit dem Lösungskonzept verfolgt werden, sind:

•    Beruhigung und Stabilisierung des Geschäftsverkehrs zwischen den Finanzinstitutionen
•    Reduzierung der Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft auf ein Minimum

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz gliedert sich in die folgenden Artikel:

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG)

Artikel 2
Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS“

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 6
Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Insolvenzordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Aus dieser Artikelübersicht lässt sich erkennen, dass das Finanzmarktstabilisierungsgesetz Auswirkungen auf bereits bestehende Bundesgetze hat und entsprechende Änderungen bzw. Neuregelungen vorgenommen wurden. Hauptbestandteil aber ist die Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds als Sondervermögen durch die Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarktes. Das soll vor allem erzielt werden „(…) durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis (…)“ speziell von den folgenden Instituten und Einrichtungen:

•    Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes (z.B. Kreditinstitute)
•    Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes
•    Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes
•    Betreiber von Wertpapier- und Terminbörsen und deren jeweiligen Mutterunternehmen

Für die Verwaltung des Fonds ist die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts der Deutschen Bundesbank zuständig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anstalt rechtlich unselbständig und organisatorisch von der Bundesbank getrennt ist. Zudem ist sie vom übrigen Vermögen der Bundesbank, ihren Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.

 
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