Finanzinstrumente, originäre

Das International Accounting Standards Board (IASB) definiert originäre Finanzinstrumente in seinen International Accounting Standards (IAS) als Forderungen und Verbindlichkeiten, die sich aus Lieferungen und Leistungen als Finanzforderungen und Finanzschulden ergeben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Laut Standard IAS 32 werden originäre Finanzinstrumente dafür eingesetzt, um Sicherungsgeschäfte zu tätigen, die der Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen dienen. Konkret gehören zu diesen Instrumenten …

… Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
… Guthaben bei Kreditinstituten,
… Bargeld,
… Aktien,
… festverzinsliche Wertpapiere und
… Floating-Rate-Notes.

Sie lassen sich grundsätzlich einteilen in Eigenkapital und Fremdkapital bezogene Finanzinstrumente. Der Standard IAS 39 unterteilt auf der aktiven Seite die originären Finanzinstrumente in die drei folgenden Gattungen:

1. „zu Handelszwecken gehalten“
2. „bis zur Endfälligkeit zu halten“
3. „zur Veräußerung verfügbar“

Auf der Aktivseite der Bilanz werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Aktien, Wertpapiere, Ausleihungen, Beteiligungen, Investmentfondsanteile, anderweitige Geldforderungen und liquide Mittel als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.

Als Assets oder finanzielle Vermögenswerte werden die originären Finanzinstrumente bezeichnet, wenn sie aus der Perspektive des bilanzierenden Unternehmens auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzen sind. Umgekehrt werden sie als Liabilities oder finanzielle Schulden bezeichnet, wenn sie aus der Perspektive des bilanzierenden Unternehmens auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen sind.

 
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