Finanzinstitut, Monetäres (MFI)

Die Bezeichnung „Monetäres Finanzinstitut, kurz MFI“ (engl.: Monetary Financial Institution) ist der Sammelbegriff für alle Zentralbanken, gebietsansässige Kreditinstitute laut Gemeinschaftsrecht (Europäische Union, kurz EU) und sonstige gebietsansässige Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb vor Allem auf die folgenden Punkte ausgerichtet ist:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

- Hereinnahme von Einlagen und ähnlichen Anlagen von Nicht-MFIs
- Ausgabe von Krediten auf eigene Rechnung an Nicht-MFIs
- Investitionen in Wertpapieren auf eigene Rechnung für Nicht-MFIs


Die Einlagen gelten dabei laut der Europäischen Zentralbank (EZB) zu den Geldmengebgriffen M1, M2 und M3.

Als rechtliche Grundlage für die Finanzinstitute gilt die Richtlinie 2423/2001 der EZB.

Grundsätzlich dienen die Monetären Finanzinstitute der EZB, Informationen zu sammeln und dadurch folgende Ziele zu erreichen:

- Erleichterung der Überwachung und Erstellung einer einheitlichen und unfassenden Bilanz des Geld-Sektors des Euro-Währungsgebietes

- Sicherstellung einer einheitlichen und vollständigen statistischen Berichtspflicht

- Bereitstellung einer umdfassenden und vollständigen Liste aller MFIs zur Einhaltung der Mindestreservepflicht

- Erstellung einer Liste aller möglichen Geschäftspartner, die für die Tätigkeiten des Eurosystems qualifiziert sind

 
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