Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum ist eher bekannt als Single European Payment Area, kurz SEPA, und meint jenes Gebiet, in dem Zahlungsverkehrstransaktionen in Euro abgewickelt und wie inländische Zahlung behandelt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich besteht für den Verbraucher damit die Möglichkeit, bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto bei einer beliebigen Bank im europäischen Ausland und mit Hilfe einheitlicher Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung etc.) vorzunehmen. Es gibt also keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen und auch die Gebührenregelung ist vereinheitlicht.

Seit dem 01. Januar 2008 ist SEPA für jedes Kreditinstitut und Wirtschaftsunternehmen des Euroraumes Pflicht. Alle anderen EU-Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nicht angehören, können diese Regelwerke aber auch nutzen und einführen.

Durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum wurden die Zahlungen innerhalb Europas standardisiert und vereinfacht und es wurde ein europaweiter Wettbewerb geschaffen. Die nationalen Instrumente und Verfahren sollen langfristig abgeschafft und durch die neuen paneuropäischen Zahlungsinstrumente ersetzt werden. Diese sind

- SEPA-Überweisung
- SEPA-Lastschrift
- SEPA-Kartenzahlung


Eine endgültige Umsetzung aller Verfahren und Produkte soll bis spätestens Ende 2010 erfolgt sein.

Als einheitlicher Rechtsrahmen für den Euro-Zahlungsverkehrsraum dient die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, welche bis zum 01. November 2009 in nationales Recht umzuwandeln ist.

Alle Transaktionen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums agieren auf einem einheitlichen SEPA-Datenformat auf XML-Basis (ISO 20022). Mir diesen technischen Standard werden Zahlungen im europäischen Ausland vereinfacht, begünstigt und schneller gemacht.

 
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