Depotgesetz

Das Depotgesetz (DepotG) ist das Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren und in der Fassung vom 04. Februar 1932 mit zwischenzeitlichen gesetzlichen Veränderungen noch heute gültig.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dieses Gesetz findet für die folgenden Wertpapierarten Gültigkeit:
- Aktien
- Kuxe
- Zwischenscheine
- Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine
- auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen
- andere Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind (Ausnahme = Banknoten und Papiergeld)

Es dient als Rechtsgrundlage für offene Depots, da dieses – im Gegensatz zu geschlossenen Depots – laut dem Kreditwesengesetz (KWG) als Bankgeschäft gilt.

Hauptaugenmerk legt das Depotgesetz auf die Verwahrung von Wertpapieren, die Einkaufskommission, Bestimmungen beim Insolvenzverfahren und spezielle Strafbestimmungen.

 
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