Deckungsprüfung

Unter einer Deckungsprüfung versteht man im Allgemeinen die Kontrolle, ob ein vertraglich zu Grunde liegender Gegenstand bzw. ein zu Grunde liegendes Recht vorhanden ist und gewisse Vereinbarungen und Voraussetzungen erfüllt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Bankenwesen findet eine Deckungsprüfung unter Anderem in den folgenden Geschäftsbereichen statt:

- Zahlungsverkehr
-> Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften etc.

- Wertpapieraufträge
-> Kauf- und Verkaufsorder etc.

Die Banken prüfen, ob beispielsweise auf dem Girokonto des Auftraggebers genügend Guthaben vorhanden ist, um einen Auftrag (z.B. Überweisung) durchzuführen. Ebenfalls wird kontrolliert, ob beispielsweise bei einer Verkaufsorder im Wertpapierbereich die angegeben Papiere im Depotbestand des Kunden sind.

Eine Deckungsprüfung gehört zu den ordnungsgemäßen und kaufmännischen Verpflichtungen eines Kreditinstitutes.

 
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