Börse

Börsen sind öffentlich-rechtliche Anstalten und werden von staatlich anerkannten Stellen geregelt, überwacht und organisiert. Innerhalb eines organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmens dienen sie dem Handel von Wertpapieren und Derivaten (Optionen und Futures) und vereinigen Angebot und Nachfrage. Alle Geschäfte auf einer Börse unterliegen standardisierten Handels- und Geschäftsbedingungen.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Handel solcher Papiere kann auf zwei verschiedene Wege erfolgen: Elektronischer Handel (Computerhandel) oder Präsenzhandel (Parketthandel).

Beim Computerhandel (Handelssystem in Deutschland = Xetra und Eurex) erfolgt der Geschäftsabschluss ausschließlich durch elektronische Zuordnung von Kauf und Verkauf, also Nachfrage und Angebot (= Matching). Die Handelszeit ist hier in der Regel von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

Der Geschäftsabschluss beim Präsenzhandel wird durch einen Makler (Skontroführer) in der Zeit von 9:00 Uhr und 20:00 Uhr durchgeführt. An welchem Börsenplatz man handeln möchte, ist jedem selbst überlassen. Innerhalb Deutschlands kann man zwischen den folgenden wählen:

- Frankfurt
- Düsseldorf
- Stuttgart
- München
- Hamburg
- Berlin
- Bremen
- Hannover

Wichtige internationale Börsenplätze sind u.a. New York, London und Hong Kong.

Laut § 16 Börsengesetz (BörsG) ist für den Börsenhandel eine Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse Voraussetzung, welche nur Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen erteilt werden darf. Diese nehmen somit die einzigen Börsenteilnehmer und werden durch z.B. Wertpapiermakler oder Wertpapierhandelsunternehmen vertreten, wenn sie die erforderliche berufliche Eignung besitzen und die Börsenhändlerprüfungen an der deutschen Börse abgelegt haben. Überwacht wird das Ganze durch Börsenaufsichten und -organe.

Börsencrash:
Bei einem starken Kursrückgang (mehr als 10%) von vielen Aktien an einem Handelstag spricht man auch von einem Börsencrash oder Börsenkrach. Auslöser solcher Börsencrashs sind meist negative Nachrichten in den Medien, die zu den überstürzten Verkäufen vieler Anleger führen und somit zum Einbruch an den Börsen.
Am 23.02.1929 ereignete sich ein besonders schwerer Börsencrash der mit dem Namen "Schwarzer Freitag" in die Geschichte einging.

 
  • WhatsApp