Eine Rahmenverbindung aus drei Säulen
Basel II wurde Ende 2006/Anfang 2007 eingeführt und gilt seitdem als Richtlinie aller Institute der Europäischen Union (EU) bezüglich der Eigenkapitalanforderung. Aufbauend auf Basel I besteht die zweite Rahmenvereinbarung aus den folgenden 3 Säulen:
- Mindestkapitalanforderungen an die Banken
- Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
- Erweiterte Offenlegung
Mindestkapitalanforderungen
Der Kapitalkoeffizient beträgt weiterhin 8 %, d. h. das Verhältnis vom haftenden Eigenkapital zu den gewichteten Risikoaktiva darf nicht geringer sein. Neben den Marktrisiken und Kreditrisiken werden auch operationale Risiken mit einbezogen, d. h. es müssen diese drei Bereiche mit Eigenkapital unterlegt werden, um die Risiken einzudämmen.
Berechnung der gewichteten Risikoaktiva: Gewichtete Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft + ((Marktrisiken + operationelle Risiken) * 12,5)
Das Ergebnis muss ≥ 8 % sein.
Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Dieser wird auch als Supervisory Review Process (SRP) bezeichnet. Grundsätzlich soll damit ein umfassenderes Risikomanagement in den Instituten eingeführt werden. Kontrolliert wird dies durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden.
Erweiterte Offenlegung
Die Banken sind verpflichtet, präzisere Offenlegungen vorzunehmen, um den Marktteilnehmern einen besseren Einblick in das Risikoprofil des Unternehmens zu gewähren. Die Offenlegungsvorschriften beziehen sich auf die folgenden Bereiche der Bank:
- Anwendungsbereich der Eigenkapitalvorschriften (Konsolidierungsniveau)
- Kapitalstruktur
- Kapitaladäquanz
- Kreditrisiko
- Beteiligungen
- Marktrisiko
- Operationelles Risiko
- Zinsrisiko im Bankbuch
- Kreditrisiko mindernde Techniken
- Verbriefungen
- auf internen Ratings basierende Ansätze (IRB)
Veränderungen der Solvenzaufsicht nach der Finanzkrise ab 2007
Nach der Finanzkrise ab 2007 haben sich die europäischen Gesetzgeber für eine Verschärfung der Solvenzaufsicht entschieden. Seit 2013 tritt daher Schritt für Schritt die Nachfolgeregelung Basel III in Kraft.