Basel III
Basel III ist eine Vervollständigung von Basel II und wird seit dem Jahr 2013 stückweise umgesetzt. Allen voran geht es bei der Regulierung darum, Schwächen des Systems, die durch die Finanzkrise ab 2007 aufgedeckt wurden, auszumerzen.
Die Neuregelung Basel III ist am 1. Januar 2014 in der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Schweiz hat die Regelungen bereits 2013 umgesetzt. Bei der Neuregelung wurde allerdings auf eine umfassende Übergangsregelung gesetzt, weswegen in der Europäischen Union noch nicht alle in Basel III vorgesehen Bestimmungen umgesetzt wurden.
Die Reformen durch Basel III beziehen sich allen voran auf die folgenden Bereiche:
- Erhöhung der Qualität, Konsistenz und Transparenz der Eigenkapitalbasis
- Verbesserung der Risikoabdeckung
- Einführung einer Verschuldungsgrenze
- Reduktion von Prozyklizität und Stärkung von antizyklischen Puffern
- Systemische Risiken und gegenseitige Geschäftsbereiche
- Liquidity Coverage Ratio
- Net Stable Funding Ratio
Die vollständige Umsetzung der Reformen durch Basel III soll im Jahr 2019 abgeschlossen sein.